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Forum / Allgemeines

Urlaubsanspruch Schwangerschaft  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Weiß jemand, bis zu welchem Zeitpunkt der Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft gerechnet wird? Bis zum Beginn des Mutterschutz (8 Wochen vor Entbindung) oder bis Ende Mutterschutz (je nach dem 8 o. 12 Wochen nach der Entbindung)? Oder liege ich sogar ganz daneben mit meinen Vermutungen?


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Kapitel 2: Mutterschaftsurlaub

Artikel 3. Vorgeburtlicher Urlaub (congé prénatal)

Die schwangere Frau darf während der 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Niederkunft nicht beschäftigt werden. Diese Periode, genannt „congé prénatal“, wird bescheinigt durch ein ärztliches Attest, das das voraussichtliche Datum der Niederkunft feststellt. Wenn die Niederkunft vor dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird der Anteil des nicht genommenen vorgeburtlichen Urlaubs dem nachgeburtlichen Urlaub hinzugerechnet, so wie dieser im nachfolgenden Artikel 4 bestimmt wird. Wenn die Niederkunft nach dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird das Verbot, die schwangere Frau zu beschäftigen verlängert, ohne dass die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs verkürzt werden kann.

Artikel 4. Nachgeburtlicher Urlaub (congé postnatal)

Die Frau nach der Niederkunft darf nicht in den 8 Wochen beschäftigt werden, die der Niederkunft folgen. Diese Periode, "congé postnatal" genannt, wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt, das das Datum der Niederkunft angibt. Die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs wird auf 12 Wochen ausgedehnt im Falle einer vorzeitigen Niederkunft oder Mehrfachgeburt und ebenso, wenn die Mutter ihr Kind stillt.

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=445


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19 Jahren  ago  

Danke für die Auskunft, aber meine Frage ist noch nicht beantwortet. Ich meinte den Urlaubsanspruch vor antreten des Mutterschaftsurlaub. Man bekommt ja nicht mehr den vollen Urlaub für das ganze Jahr. Wie rechnet man den Resturlaub aus?


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Das sollte wohl hieraus hervorgehen,

Wie viel Jahresurlaub?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=981


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teufel
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19 Jahren  ago  

waehrend des mutterschutzes gilt man auch noch als "normaler arbeitnehmer" (man bekommt ja auch volles gehalt, wenn auch von der caisse maladie), diese zeit wird also bei der berechnung mit beruecksichtigt. dies ist anders in der elternzeit. und normalerweise kann man urlaub aus dem alten jahr bis zu 3 monate ins neue jahr mitnehmen, es sei denn, es ist innerbetrieblich etwas anderes vereinbart.


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19 Jahren  ago  

Danke, Teufel, für deine Antwort, sie hat mir wirklich weitergeholfen.


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teufel
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19 Jahren  ago  

was ich vergessen habe ist, dass du allerdings aufpassen musst, wenn deine elternzeit ueber die 3 ersten monate des jahres hinausgehen, was bei meiner frau gerade der fall ist, die sich im mutterschutz befindet und elternurlaub bis april haben wird. sie hat das mit ihrem arbeitgeber entsprechend geregelt (laengere uebertragszeit). aber wenn deiner von dir als schwangerer noch ueberstunden und so ein zeug verlangt, ist vielleicht auch nicht gut diskutieren mit ihm?


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19 Jahren  ago  

Aber wenn man den zugesprochenen Urlaub vor Antreten des Mutterschutzes nimmt, dürfte dies doch kein Problem sein. Ich werde so gegen Ende Feb. in Mutterschutz gehen und würde gerne den Urlaub vorher nehmen.


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teufel
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19 Jahren  ago  

da sollte es dann wirklich kein problem geben. alles gute!