Weiß jemand, bis zu welchem Zeitpunkt der Urlaubsanspruch in der Schwangerschaft gerechnet wird? Bis zum Beginn des Mutterschutz (8 Wochen vor Entbindung) oder bis Ende Mutterschutz (je nach dem 8 o. 12 Wochen nach der Entbindung)? Oder liege ich sogar ganz daneben mit meinen Vermutungen?
Kapitel 2: Mutterschaftsurlaub
Artikel 3. Vorgeburtlicher Urlaub (congé prénatal)
Die schwangere Frau darf während der 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Datum der Niederkunft nicht beschäftigt werden. Diese Periode, genannt „congé prénatal“, wird bescheinigt durch ein ärztliches Attest, das das voraussichtliche Datum der Niederkunft feststellt. Wenn die Niederkunft vor dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird der Anteil des nicht genommenen vorgeburtlichen Urlaubs dem nachgeburtlichen Urlaub hinzugerechnet, so wie dieser im nachfolgenden Artikel 4 bestimmt wird. Wenn die Niederkunft nach dem voraussichtlichen Datum stattfindet, wird das Verbot, die schwangere Frau zu beschäftigen verlängert, ohne dass die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs verkürzt werden kann.
Artikel 4. Nachgeburtlicher Urlaub (congé postnatal)
Die Frau nach der Niederkunft darf nicht in den 8 Wochen beschäftigt werden, die der Niederkunft folgen. Diese Periode, "congé postnatal" genannt, wird durch ein ärztliches Attest bescheinigt, das das Datum der Niederkunft angibt. Die Dauer des nachgeburtlichen Urlaubs wird auf 12 Wochen ausgedehnt im Falle einer vorzeitigen Niederkunft oder Mehrfachgeburt und ebenso, wenn die Mutter ihr Kind stillt.
Das sollte wohl hieraus hervorgehen,
Wie viel Jahresurlaub?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=981
waehrend des mutterschutzes gilt man auch noch als "normaler arbeitnehmer" (man bekommt ja auch volles gehalt, wenn auch von der caisse maladie), diese zeit wird also bei der berechnung mit beruecksichtigt. dies ist anders in der elternzeit. und normalerweise kann man urlaub aus dem alten jahr bis zu 3 monate ins neue jahr mitnehmen, es sei denn, es ist innerbetrieblich etwas anderes vereinbart.
was ich vergessen habe ist, dass du allerdings aufpassen musst, wenn deine elternzeit ueber die 3 ersten monate des jahres hinausgehen, was bei meiner frau gerade der fall ist, die sich im mutterschutz befindet und elternurlaub bis april haben wird. sie hat das mit ihrem arbeitgeber entsprechend geregelt (laengere uebertragszeit). aber wenn deiner von dir als schwangerer noch ueberstunden und so ein zeug verlangt, ist vielleicht auch nicht gut diskutieren mit ihm?