logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

urlaubsanspruch nach langer krankheit  

Profilbild von
catwomen
25 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

hallo leute! bin seit mai 2003 nach arbeitsunfall und 2 operationen weiterhin krankgeschrieben.was ist mit dem urlaubanspruch aus 2oo3,25 tage,werden die vergütet oder verfallen die jetzt 2004? wie ist die rechtslage in dem fall? wer kann mir dazu info`s geben? genauso benötige ich informationen,wenn ich die bisherige arbeit nicht mehr ausüben darf;wie geht es dann weiter ?,wer ist behilflich etc.danke für eure hilfe.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Hallo catwomen, Ich möchte Dich und auch sonst niemand hier in Panik versetzen. Aber nach der geschilderten Situation sehe ich alle Lämpchen auf ROT. Schon dadurch, dass eine so lange Zeit Krankheit mittlerweile verstrichen ist. Als Grundproblem sehe ich nämlich hier Folgendes: Deine (eventuellen) Ansprüche und Rechte resultieren primär auf Grund Deines bisherigen Arbeitsverhältnisses. Wenn Du aber übermäßig lange krank geschrieben ist, kann sich der Arbeitgeber veranlasst fühlen, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Dagegen kann man zwar angehen und notfalls klagen. Aber Deine Situation bzw. der rechtliche Status hat sich dann schon wieder eine Stufe nach unten verschlechtert. Denn jetzt musst Du beweisen, dass Deine Ansprüche aus einem vergangenen Arbeitsverhältnis berechtigt sind! Ich möchte Dich wie gesagt nicht in Panik setzen. Aber nach der Zuschrift habe ich den Eindruck, dass Dein Status völlig ungeklärt ist. Und da hilft nicht abwarten, sondern aktiv werden und den in Frage kommenden Stellen kräftig (am besten Einschreiben mit Rückschein!) auf die Füße zu treten. Die Frage des Urlaubs erscheint mir dabei zunächst als das kleinere Problem. Grundsätzlich ist es wohl überall so, dass Krankheitstage keine Tage des Erholungsurlaubs sind. Jedoch ist es auch so, dass Urlaubsansprüche in natura genommen werden sollen und nach einer gewissen Frist verfallen. Hier würde ich vorschlagen, dem Arbeitgeber ein Einschreiben zu schicken, damit er sich zu dieser Frage des Urlaubs äußern alle. Wenn die Antwort des Arbeitgebers nicht in Ordnung erscheint, würde ich mich damit an die Inspection du Travail et des Mines (www.itm.etat.lu) wenden, um Auskunft, ob der Arbeitgeber sich im Rahmen des Gesetzes bzw. des Arbeitsrechts bewegt. Weitaus wichtiger erscheint mir jedoch im vorliegenden Falle, mich formell an die Krankenversicherung und/oder Unfallversicherung zu wenden wegen eines arbeitsmedizinischen Gutachtens. Das heißt ein Arbeitsmediziner muss im Auftrag der Sozialversicherung feststellen, wie die medizinische Prognose ist, also: Kann die Berufs- oder die Arbeitsfähigkeit in absehbarere Zeit wiederhergestellt werden? Ich verstehe nicht ganz, dass dies in der Zwischenzeit noch nicht erfolgt sein soll. Denn wenn die Krankenkasse Krankengeld zahlt, sollte diese schon aus eigenem Interesse überprüfen lassen (durch Kontrollarzt und Arbeitsmediziner), ob nicht ein Anspruch auf Invaliden- oder Unfallrente gegeben ist.


Profilbild von
catwomen
25 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

hallo meffo. erstmal herzlichen dank für deine ausführlichen erklärungen.ich denke der arzt für ein gutachten ist noch nicht beauftragt worden,weil nicht abzusehen ist ,wie der heilungsprozess sich entwickelt.so hat es der behandelnde arzt jedenfalls gemeint.die krankenversicherung wiederum hat sich diesbezüglich noch nicht geäussert,bis auf einen antrag ,ob eventl. später ein invalidenanspruch besteht,der dann das Etablissement d'assurances -l'invalidite,bezahlt;bis die arbeit wieder soweit aufgenommen werden kann.so wurde es mir telefonisch erklärt;was ich eigentlich nicht so richtig verstanden habe.aber mein arbeitgeber ist leider auch nicht in der lage mir genauere auskünfte zu geben,für den bin ich scheinbar schon aus der firma ausgetreten,weil er absolut keine hilfestellung gibt,ob später eine einsatzmöglichkeit in der firma besteht oder hilfe bei behörden etc.er gibt auch keine genaue auskunft über den alten urlaub,möglichkeiten bei späterer invalitität im betrieb eingegliedert zu werden. ich weiss nicht ,was ich tun soll,ohne direkt die gewerkschaft einzuschalten.gibt es nicht einen ansprechpartner,der sich mit diesen dingen beschäftigt,bei allem was noch alles auf mich zukommen wird? gruss p.b.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Deine näheren Erläuterungen sind alles andere als beruhigend. Es deutet alles darauf hin, dass hier ein Schwarzer-Peter-Spiel stattfindet, wo jeder dem anderen die Verantwortung bzw. die Kosten zuschustern will und der Andere verscheißert werden soll. Dabei heißt es also nicht zaghaft zu sein, schließlich geht es um die Durchsetzung Deiner eigenen gesetzlich garantierten Ansprüche – leider muss man das heutzutage in erster Linie selbst machen! Wenn Du aber Mitglied in einer Gewerkschaft bist, ist dies der geeignete und allerhöchste Zeitpunkt, diese daran zu erinnern, etwas für Deine Beiträge zu tun! Am günstigsten wäre wohl, mit einem Gewerkschaftsvertreter oder Betriebsratmitglied zu der Krankenkasse zu fahren und dort ein ausführliches Gespräch zu führen. Wenn dort immer noch Verzögerungstaktik gefahren wird, hilft vielleicht ein formell per Einschreiben gestellter Antrag auf Invalidenrente – irgendwie muss ja dann wohl ein Verfahren in Gang kommen. Als Mann für schwierige grenzüberschreitende Fälle hat sich in Trier der Anwalt Wonnebauer (www.wonnebauer.de) gezeigt. Bitte jetzt nicht in Panik zu verfallen – aber es ist besser, das Schlimmste vorauszusehen – wenn alles im Verfahren glatt läuft, kann man sich hinterher immer noch darüber freuen! Was übrigens den Urlaubsanspruch angeht - so kann ich nur meinen Rat wiederholen, auch hier die offizielle Schiene zu fahren: Einschreiben mit Rückschein, und notfalls mit der Antwort des Arbeitgebers zu ITM.


Profilbild von
bibbifee
8 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Also, bis zum 31.3.2004 hast du noch Anspruch auf den Urlaub aus 2003. Bist du darüber hinaus krank, dann verfällt der Anspruch. Du hast allerdings dann wieder Deinen Urlaubsanspruch aus dem laufenden Jahr. Im Übrigen kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Du kannst aber bei der Krankenkasse erfragen, wie das dann weitergeht.