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Forum / Allgemeines

Urlaubsanspruch für behinderte Arbeitnehmer  

Anonymous
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, habe gerade meine Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer (> 30%) erhalten. Dadurch stehen mir 6 Tage Sonderurlaub zu. Wie genau geht da das Prozedere vor sich? Der Arbeitnehmer beantragt den Urlaub, der Arbeitgeber bekommt das Geld vom Staat zurück? Von welcher Behörde? Was passiert mit Urlaub, den man in einem Jahr nicht nehmen konnte?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Obiwan,

was Du sagst, stimmt hiermit überein:

Droit à un congé supplémentaire de six jours ouvrables Un congé supplémentaire de six jours ouvrables est accordé aux travailleurs handicapés. L'indemnité journalière du congé supplémentaire est à charge du budget de l'Etat. [Mesures spéciales en faveur des travailleurs handicapés, http://www.adem.public.lu/demandeur/servicehandicapes/qual_travhand/mes_travhand/index.html ]

Ich würde meinen, Du solltest Dich mit der ADEM-Geschäftsstelle in Verbindung setzen, die gemäß dem Sitz Deines Arbeitgebers zuständig ist, siehe

http://www.adem.public.lu/adem/organisation/agences/index.php


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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

habe ich bereits getan... und die haben mich an meinen Arbeitgeber verwiesen... der aber auch nicht weiter weiss....

Deshalb hatte ich gehofft, jemand hätte diesen Urlaub bereits in Anspruch genommen und könnte mir seine Erfahrungen mitteilen.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hallo Obiwan, es gibt von CEPL eine Broschüre "Les Congés légaux" sowie die Website www.cepl.lu mit Formularmodellen und Antragsentwürfen; nichts zu dem Thema!

Ich will Dir ja jetzt nicht vorschlagen, anstelle behindert lieber schwanger zu werden, weil es für diesen Fall ein Formular gibt.

Es ist vermutlich eine fixe Idee der Deutschen, dass es für jeden Fall des Falles ein amtliches Formular geben muss.

In Luxemburg gibt es vielleicht noch eine ganze Reihe von Beamten, die ganz normale Briefe lesen und verstehen. Daher würde ich raten, einen Urlaubsantrag an den Arbeitgeber zu stellen (normales Formular, soweit vorhanden), speziellen Grund für den Urlaub angeben. Und der Arbeitgeber sollte ein entsprechendes Anschreiben mit Stempel und Unterschrift (und Bescheinigung der Behinderteneigenschaft des AN) an die zuständige ADEM richten. Warum soll das nicht funktionieren?


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19 Jahren  ago  

Eigentlich hast du ja recht, so sollte das funktionieren....

Aber nach den ganzen Erfahrungen (auch mit Luxemburger Behörden - speziell Familienkasse) geht man als Normalsterblicher nicht davon aus, dass Beamte normale Briefe lesen und verstehen können.

Ein Versuch ist es allemal wert!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Bei Kleinkindern hat man festgestellt, dass sie Informationen besser aufnehmen, wenn sie diese auf mehr als eine Sinnesart dargestellt bekommen, also zum Beispiel durch Sehen und Hören.

Vielleicht sollte man das hier auch einmal ausprobieren: 1. Einschreiben mit Rückschein; 2. alle 8 Tage anrufen.

Und nie die Hoffnung aufgeben!