Hallo Obiwan,
es gibt von CEPL eine Broschüre "Les Congés légaux" sowie die Website www.cepl.lu mit Formularmodellen und Antragsentwürfen; nichts zu dem Thema!
Ich will Dir ja jetzt nicht vorschlagen, anstelle behindert lieber schwanger zu werden, weil es für diesen Fall ein Formular gibt.
Es ist vermutlich eine fixe Idee der Deutschen, dass es für jeden Fall des Falles ein amtliches Formular geben muss.
In Luxemburg gibt es vielleicht noch eine ganze Reihe von Beamten, die ganz normale Briefe lesen und verstehen.
Daher würde ich raten, einen Urlaubsantrag an den Arbeitgeber zu stellen (normales Formular, soweit vorhanden), speziellen Grund für den Urlaub angeben.
Und der Arbeitgeber sollte ein entsprechendes Anschreiben mit Stempel und Unterschrift (und Bescheinigung der Behinderteneigenschaft des AN) an die zuständige ADEM richten.
Warum soll das nicht funktionieren?