letzte woche bin ich umgezogen. Da wir zu dieser zeit sehr viel Arbeit in der Firma hatte, konnte ich keinen Urlaub machen. Frage ist nun, ob ich den Umzugsurlaub nachträglich noch antreten kann. Mein Chef meint nein.
Der Anspruch auf Sonderurlaub (egal ob Umzug, Hochzeit, Todesfall ...) besteht zum Zeitpunkt des Ereignisses und kann nicht verschoben werden. Allerdings hätte der Arbeitgeber den Urlaub zu diesem Zeitpunkt wohl genehmigen müssen. Wenn wegen der vielen Arbeit keine Genehmigung erteilt wurde, bzw freiwillig von Dir drauf verzichtet wurde, sollte der Arbeitgeber doch eigentlich kulanterweise die 2 Tage nachträglich genehmigen.
Eine Person kann sooft innerhalb eines Jahres 2 Tage Sonderurlaub wegen Umzuges beanspruchen, so oft sie den offiziellen Wohnsitz wechselt (amtliche Meldung!). So die Antwort auf Frage 20 in CEP-L, „Les congés légaux“ (www.cepl.lu). Da die Zeit nicht bloß für den Zeitpunkt des eigenen Möbeltransports, sondern auch das Wohnungseinrichten und die erforderlichen Behördengänge einfach und im Allgemeinen benötigt wird, halte ich das Argument, der Zeitpunkt sei verstrichen, für völlig haltlos. Die Kosten für diesen Sonderurlaub gehen übrigens zu Lasten des Arbeitgebers.