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Benzin wird in Luxemburg billiger
Forum / Allgemeines

Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 31.07.  

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bunnycz
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19 Jahren  ago  

Gibt es in Lux. auch die Regelung wie in Dtl., dass man, wenn man nach dem 30.06. bei seinem Arbeitgeber aufhört anspruch auf den gesamten Jahresurlaub hat? Falls Ja, wer weis wo es steht?


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Nein die gibt es nicht. Pro Monat bekommt man 2 Tage Urlaub, also in deinem Fall stehen dir 14 Tage zu, hoffe für dich du hast die noch nicht aufgebraucht.

Gruss Serge


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agulia
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19 Jahren  ago  

Genausowenig wie es sie in D gibt. Der Jahresurlaub wird pro rata temporis auf die Anzahl der Monate im Betrieb berechnet.


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bunnycz
34 Messages

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19 Jahren  ago  

Denke da habe ich schon recht das diese Regelung in Deutschland gilt. Das sagt mir §§ 47-48 BAT : Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im ersten Halbjahr aufgrund einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wegen Erreichung der Altersgrenze besteht ein Anspruch auf die Hälfte des Jahresurlaubs. Liegt aber der Zeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Nur wer weis ob das in Lux. auch so ist???


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agulia
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19 Jahren  ago  

Erstens "..hört man dann nicht auf...", sondern man wird Erwerbs- oder Berufsunfähig bzw. bezieht eine Altersrente. Unter Aufhören verstehe ich den Wechsel des Arbeitgebers... Zweitens gilt der Bundesangestelltentarif (BAT) in D auch nur für Angestellte des Öffentlichen Dienstes und hat keine Allgemeingültigkeit für den Rest der "werktätigen" Bevölkerung. Es soll ja auch noch andere Arbeitnehmer geben... Also kurz: ich weiss es nicht, würde es jedoch zu 99,9% ausschließen.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Soweit ich weiss, hängt das von der Branche ab. Bei den Banken ist es so, dass man den Urlaub anteilsmässig bekommt, z.B. Gesamtjahresurlaub 34 Tage Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.07. => 8 Monate Urlaubsanspruch = 34 / 12 * 7 = 19,8 => 20 Tage (halbe Tage werden immer aufgerundet) Dabei ist zu berücksichtigen, dass Feiertage, die nach der Kündigung liegen und ausgeglichen werden müssten, nicht in die Berechnung des Jahresurlaubes einfliessen!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

"Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel seines Urlaubs für jeden vollen Arbeitsmonat. Abschnitte von Arbeitsmonaten, die über 15 Kalendertage hinausgehen, werden als volle Arbeitsmonate angesehen.

Aus einem Urteil des Kassationshofes (16. November 1995, Josette TOCK-WEYLAND / COMET S.à r l.) geht indirekt hervor, dass für die Berechnung der tatsächlich geleisteten Arbeit jeweils die in jedem Monat erbrachte Arbeit getrennt zu berücksichtigen ist, ohne dass die monatlichen Arbeitszeiträume seit dem Tag der Arbeitsaufnahme zusammengerechnet werden dürfen."

http://www.itm.etat.lu/droit/de/2/4/2.htm