Hallo,
ich habe mal eine Frage bezügl. des Urlaubsanspruchs:
Wenn ich während des Kalenderjahres in Deutschland den Arbeitgeber wechsele, dann lege ich dem neuen Arbeitgeber i.d.R. eine Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers vor aus welcher der Neue dann ersieht wieviele Tage mir noch zu stehen.
Jetzt meine Frage: Gilt das auch bei einem Wechsel nach Luxemburg ? Sprich: Werden mir die in Deutschland bereits im aktuellen Jahr genommenen Urlaubstage von meinem mir in Luxemburg beim neuen Arbeitgeber anteilig für dieses Jahre zustehenden Tage abgezogen ? Oder interessiert das den Arbeitgeber in Luxemburg nicht, wieviele Tage ich in Deutschland bereits hatte ?
Danke schon vorab !
Gruß
Pat