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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Urlaubsanspruch bei Jobwechsel Deutschland --> Luxemburg  

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PatBateman
48 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezügl. des Urlaubsanspruchs:

Wenn ich während des Kalenderjahres in Deutschland den Arbeitgeber wechsele, dann lege ich dem neuen Arbeitgeber i.d.R. eine Urlaubsbescheinigung des alten Arbeitgebers vor aus welcher der Neue dann ersieht wieviele Tage mir noch zu stehen.

Jetzt meine Frage: Gilt das auch bei einem Wechsel nach Luxemburg ? Sprich: Werden mir die in Deutschland bereits im aktuellen Jahr genommenen Urlaubstage von meinem mir in Luxemburg beim neuen Arbeitgeber anteilig für dieses Jahre zustehenden Tage abgezogen ? Oder interessiert das den Arbeitgeber in Luxemburg nicht, wieviele Tage ich in Deutschland bereits hatte ?

Danke schon vorab !

Gruß

Pat


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agulia
170 Messages

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17 Jahren  ago  

Natürlich interessiert das den AG in Luxemburg nicht. Du hast einen Urlaubsanspruch in L. Den durch 12 Monate mal 5 (angenommen Du fängst am 01.08. an). Das wars.

Übrigens, wer hat Dir denn den Quatsch von der Regelung in D erzählt? Auch dort interessiert es niemanden, wieviel Urlaub Du bei einem vorherigen AG hattest...


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dirkangela
954 Messages

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17 Jahren  ago  

also bei uns z.b. ist nur maßgebend, wieviel 1/12 vom Jahr dein Vertrag geht und davon erhälts du dann anteilig den Urlaub z.b. 1.7.-31.12. = 6/12 =1/2 von bei uns 30 Tagen = 15 tage

Was beim vorherigen AG war interessiert den neuen AG doch nicht!!! der alte AG muß die Resttage ausbezahlen oder abfeiern lassen, so kenn ich es