Seit Freitag scheint das so zu sein und ich sehe das genauso. Aber hier scheiden sich die Geister und jeder hat ne andere Meinung dazu - zumindest so in unserer Firma.Auf dem neuen Formular, was seit heute gültig ist, steht es eigentlich eindeutig geschrieben:„Hiermit erklärt der/die Unterzeichnete an Eides statt, dass weder der antragstellende Arbeitnehmer, noch der andere Elternteil noch irgendein anderes Mitglied des betreffenden Haushalts während des Zeitraums, für den der Urlaub beantragt wird, unter die Kurzarbeitsregelung gemäß Artikel L. 511-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs fällt und dass keine anderen Möglichkeiten der Kinderbetreuung zur Verfügung stehen (einschließlich einer bereitgestellten speziellen Kinderbetreuungsstruktur).“