logo site
icon recherche
INFO FLASH
Erhöhung von SP95 für diesen Mittwoch geplant
Forum / Allgemeines

unverheiratet - Familienversicherung möglich?  

Profilbild von
Traki640
6 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Hallo, hoffe einer kann mir weiter helfen. Ich (ledig) arbeite seit 3 Jahren in Lux. und wohne in Trier - habe nun mit meiner Lebensgefährtin einen Sohn bekommen! Frage: Kann ich meine Lebensgefährtin und meinen Sohn über mich in Lux. krankenversichern? und haben wir bzw. Sie Anspruch in Lux. auf Kindergeld und Erziehungsgeld? Meine Lebensgefährtin bekommt bis zur Zeit ALG2 in Deutschland - dieser Anspruch fehlt aber durch unser Zusammenziehen nun weg --> eheähnliche Gemeinschaft und sie ist nun nicht mehr krankenversichert

Ich weiss ---> einfach heiraten - aber das wollen wir nicht :-))))

Für jeden Tipp sind wir dankbar - auf den ämtern konnte mir keiner weiterhelfen bisher

Gruss Traki640


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Du hast gewiss in D eine Krankenkasse, über die Du die Sachleistungen, die Du in D beziehst, mit der Kasse in L abrechnest.

Von dieser Kasse in D brauchst Du eine Bescheinigung über die mitversicherten Haushaltsmitglieder.

Diese reichst Du in L bei Deiner Kasse ein.


Anonymous
Anonyme

Offline

18 Jahren  ago  

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

Wie Meffo im Prinzip schon geschrieben hat : für die (beitragsfreie) Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung gelten die Bestimmungen des Wohnlandes. Da kenne ich die Regelungen bei Lebensgemeinschaften (=unverheiratet) leider nicht.

Am besten die Sache mit der deutschen KV besprechen. Dann Antrag auf Familienversicherung dort stellen, die leiten dann die Infos an die KV in L weiter und für die Mitversicherten (soweit die Bedingungen für Mitversicherung erfüllt sind) erhaltet ihr dann von der deutschen KV je eine Versichertenkarte zugeschickt (auch das Baby).

Wenn die KV in L noch weitere Unterlagen braucht, wird sie sich dann bei Dir melden. Auch in L sollten dann Versichertenkarten für die Familienmitglieder angefordert werden - geht Online :

http://www.secu.lu/carte_europenne/CC_DemandeCarteEHIC_01.php

Gruss

Martin


Profilbild von
Traki640
6 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Danke Martin, Meffo,

das klappt nun kommt aber ein neues Problem! Da wir nicht verheiratet sind - kann ich f. meine Partnerin das Lux. Erziehungsgeld bekommen (mein Wissenstand 2 Jahre lang - 475 Euro monatlich) oder muss man hierzu verheiratet sein?

Kennt ihr niemanden der in Lux. arbeitet, nicht verheiratet aber Nachwuchs bekommen hat der uns weiterhelfen kann1?

Ich kann doch nicht der einzige sein?

Nochmals Danke f. eure Hilfe Gruss Traki640


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

18 Jahren  ago  

Die Erziehungszulage wird an den Elternteil ausbezahlt, der Kindergeld erhält, unter der Bedingung, dass dieser:

- seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg hat und tatsächlich hier wohnt oder als Berufstätiger gemäß Verordnung EWG 1408/71 der luxemburgischen Gesetzgebung unterliegt;

- sich hauptsächlich der Erziehung der Kinder widmet,

- auf eine Berufstätigkeit verzichtet oder diese nach dem Mutterschaftsurlaub unterbricht, und kein Ersatzeinkommen bezieht (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld oder Unfallgeld);

http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html