Hallo, wollte mal fragen ob jemand von euch schon das Bescheid bekommen hat von der Unterschiedszahlung?!
17 Jahren ago
Wenn ein Grenzgänger Anspruch auf Kindergeld gegenüber seinem Wohnland hat, muss er zuerst diese Leistung in Anspruch nehmen. Wenn die beanspruchbare Leistung in seinem Beschäftigungsland höher ist als die gegenüber dem Wohnland, so kann er die dadurch gegebene Betragsdifferenz beanspruchen. Voraussetzung für den Antrag in L ist, dass der entsprechende Bescheid aus D belegt wird.