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Forum / Allgemeines

Unterhaltsleistungen für Kinder  

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heipasaju
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18 Jahren  ago  

Wer kennt sich aus mit extra komplizierten Fällen von Unterhaltsleistungen, wenn man als Mutter mit Kind jetzt in L wohnt und der Vater in D und es noch tausend besondere Situationen vorliegen? Kein Unterhaltsurteilurteil, Wiederheirat beider Partner, Harz IV usw.?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Würde Dir empfehlen, zu einer Familienberatung mit juristischem Einschlag zu gehen, etwa www.afp-services.lu


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heipasaju
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18 Jahren  ago  

Ich glaube zwar nicht, dass man mir dort wirklich weiterhelfen kann, aber man bekommt überall immer neue Infos. Also herzlichen Dank! Ich werde mein Glück dort mal versuchen.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

1. würde ich meinen, es ist am sinnvollsten, im Wohnlande des Kindes nach Beratung zu suchen. 2. ist es natürlich schwer, jemand zu finden, der sich in den Rechtssystemen zweier Staaten auskennt. Für einen Staat das Familienrecht zu kennen ist schon schwer genug. 3. Von einer familienberatungsstelle ist ja nicht meghr verlangt, als dass sie weiterhilft, den richtigen Rechtsberater oder die richtige Behörde herauszufinden. 4. Entweder Du musst eine amtliche Entscheidung oder ein Urteil erreichen. Oder Du kannst eine förmliche Einigung erzielen.

Wie? Das sollte genau die Beratungsstelle sagen können!


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heipasaju
26 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke Meffo! Ich habe echt schon alle Distanzen abgegrast, aber immer noch die kostenreichen Möglichkeiten (Rechtsanwalt usw.) vermieden. Dein Tip mit dem afp-services wahr ganz gut. Darüber kann ich eine kostenlose Erst-Rechtsberatung bei einem Anwalt nutzen. Danach hat man vielleicht bessere Vorstellungen über Kosten und eventuellem Nutzen. Also herzlichen Dank!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

der unterhaltsanspruch der kinder richtet sich nach deren wohnort, also L. von einem hartz IV empfänger wirst du nichts erhalten (wegen des eigenvorbehaltes).