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Forum / Allgemeines

Unterhalt- kein Abzug Kindergeld  

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Sporty0601
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3 Wochen  ago  

Hallo zusammen,

ich suche Rat zu folgender Situation:

Der Kindsvater möchte keinen Kontakt zu unserem Kind, trotzdem wird ihm vom Unterhalt das deutsche Kindergeld, die luxemburgische Differenz sowie die Schulanfangszulage angerechnet, was den Unterhalt schmälert.

Hat jemand von euch erlebt oder gehört, dass ein Gericht in so einem Fall entschieden hat, dass diese Beträge nicht abgezogen werden dürfen?

Über Infos zu ähnlichen Fällen, Urteile oder Artikel wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank!


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3 Wochen  ago  

Das wurde in Saarbruecken auf dem OLG entschieden, das Kindergeld wird analog dem deutschen Kindergeld beim Unterhalt zu 50% angerechnet, sollte eine Schulanfangszulage gezahlt werden gehoert die sogar dem Teil der in Luxemburg arbeitet zu 100%.


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Sporty0601
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3 Wochen  ago  

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

Wo liest du, dass die Schulanfangszulage zu 100 Prozent zusteht? der Kindsvater bekommt sie aktuell hälftig angerechnet.

Es ist ja eigentlich ungerecht, dass sich der Kindsvater alles vom Unterhalt abzieht, obwohl er jeglichen Kontakt zum Kind verweigert.

Gibt es eine andere Lösung hierfür?

Da er nicht mehr aufpasst, habe ich höhere Mehr- / Sonderkosten (zB durch Ferienbetreuung), die er nicht zahlen möchte.


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3 Wochen  ago  

Das mit der Schulanfangszulage ist nochmals ein anderer Prozess gewesen, da es eben diese Schulanfangszulage in Deutschland nicht gibt wird die beim Unterhalt vollstaendig angerechnet. Wenn der Kindesvater das bei der Festlegung des Unterhalt verpennt hat ist er das selbst Schuld, da muss er sich schon selbst drum kuemmern.

Die Kosten die hier angefuehrt werden sind im Unterhalt ja beruecksichtigt und somit wird hier auch nicht weniger Untrerhalt bezahlt, der Unterhalt kommt halt nur von einer anderen Quelle.

Damit bekommst du vom Kindergeld aus Luxemburg 50% und damit mehr Unterhalt und nicht weniger, freu dich das der Kindesvater in Luxemburg arbeitet sonst gaebe es ja nichts.


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Sporty0601
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3 Wochen  ago  

Vielen Dank für deine Rückmeldung.

Könntest du mir hierzu bitte auch die Urteile nennen?

der Ex Mann arbeitet in Deutschland, ich in Luxemburg.

 


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3 Wochen  ago  

Asche ueber mein Haupt, da gab es nach 2016 nochmals ein Urteil 2020 das ich nicht mitbekommen habe, nun wird die Anfangszulage doch wieder angerechnet.

https://krings-lang.de/olg-koblenz-anrechnung-des-luxemburgischen-differenzkindergeldes-und-der-schulanfangszulage/