Hallo zusammen,
ich suche Rat zu folgender Situation:
Der Kindsvater möchte keinen Kontakt zu unserem Kind, trotzdem wird ihm vom Unterhalt das deutsche Kindergeld, die luxemburgische Differenz sowie die Schulanfangszulage angerechnet, was den Unterhalt schmälert.
Hat jemand von euch erlebt oder gehört, dass ein Gericht in so einem Fall entschieden hat, dass diese Beträge nicht abgezogen werden dürfen?
Über Infos zu ähnlichen Fällen, Urteile oder Artikel wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank!