Hallo, ich zahle für meine Tochter in Deutschland monatlichen Unterhalt. Sie ist weder unter meinem Wohnsitz noch über meine Lohnsteuerkarte gemeldet. Wie oder kann ich überhaupt meine Zahlungen in Luxemburg geltend machen ? Wenn ja, erfolgt dies über die Steuererklärung oder einen separaten Antrag z.B. bei der Familienkasse ??? Wieviel kann ich ggf. geltend machen oder erhalten ? Vielen Dank und viele Grüße
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SP95 steigt (geringfügig)
Hallo sepp, wenn du in lux arbeitest und deine deine Tochter bei deiner exfrau gemeldet ist kann nur deine exfrau einen kindergeldantrag in lux stellen der auch bei der cnpf genehmigt wird, desweiteren müsstet ihr dann auch automatisch den boni d'enfant bekommen, sowie schulanfangsgeld, all diese gelder bekommen deine frau und können geteilt beim unterhalt gerechnet werden. Zur steuer, wenn du einen auszug der bank anfrägst wo deine monatlichen unterhaltszahlungen gelistet sind, kannst du diese anfang des jahres bei der anfrage der lohnsteuerkarte mit angeben, somit sind deine steuerlichen lasten über das komplette jahr geringer als zuvor.