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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Umzugsurlaub  

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Hacki1
21 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo an euch alle!

Ich beabsichtige demnächst nach Deutschland umzuziehen, würde aber gerne vorläufig noch meine Adresse in Luxemburg beibehalten, bis alles geregelt ist. GEHT DAS?

Wenn ich die deutsche Adresse erstmal als Zweitwohnsitz angebe, und bisherige luxemburger Adresse als Hauptwohnsitz . Stehen mir dann auch die per Gesetz zustehenden 2 Tage Sonderurlaub zu, wegen Umzug? Oder wo kann ich das noch nachfragen?

Danke euch im voraus für eure Hilfe!


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oernie
1263 Messages

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14 Jahren  ago  

nein, offiziell geht sowas nicht, dh. auch der Urlaub steht Dir nicht zu. Vielleicht ist Dein Arbeitgeber ja flexibel. Aber oftmals wird ein offizielles Dokument verlangt, dh. die Wohnsitzänderung ausgestellt von der Gemeindeverwaltung.


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Nur als Zweitwohnsitz in Deutschland geht nicht. Dann ggf. erstmal nicht melden, wenn der Wohnsitz in Luxemburg tatsächlich bestehtn bleibt. Falls nicht, musst Du den Erstwohnsitz in Deutschland melden. Viele Städte, auch Trier, kassieren inzwischen auch Zweitwohnsitzsteuer.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Einfach sich in Deutschland anmelden ohne sich in Luxemburg abzumelden wenn dies bei der alten Adresse möglich ist (Bsp. Elternhaus). Dies ergibt 2 Erstwohnsitze. Ich habe dies 7 Jahre lang so praktiziert und niemand hat sich daran gestört.


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

So ist es eigentlich auch kein Problem. Nur Zweitwohnsitz ohne Erstwohnsitz geht eben nicht.