Hallo zusammen 🙂 ich weiss das diese Frage bestimmt schon 100x gefragt worden ist. Hab auch alles durchstöbert was ich so finden konnte. Trotzdem möchte ich um sicher zu gehen noch einmal hier fragen: Also zu mir: Ich bin seit dem 1.11.15 von Luxembourg nach DE gezogen. Habe mich auch gleich in meiner Gemeinde angemeldet. Möchte mich demnächst auch in Luxembourg abmelden. Bei einer deutschen Versicherung habe ich auch bereits ein Papier erhalten zwecks Autoummeldung. Jetzt meine Fragen: was sind meine nächsten Schritte? 1) Lux bei der Gemeinde abmelden 2) Auto in Luxembourg abmelden : Bei der SNCT ? Stimmt das? Am besten vorbei gehen? 3) Nach Deutschland zur Zulassungsstelle oder? Tüv hab ich noch im September in Lux bekommen Kann ich so ca. im Februar / März eine Steuererklärung für 2015 machen ? Was muss ich noch beachten? Vielen Dank :)) Hoffe ihr könnt mir bisschen helfen
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Stop - wenn du aktuellen TÜV hast, brauchst du für die Ummeldung in D NICHT erst zum deutschen TÜV! Das ist nur notwendig, wenn dein Auto nicht angemeldet ist, was bei dir ja entfällt.
Du gehst mit allen Papieren (inkl. aktueller Bescheinigung der SNCT) und den luxemburgischen Kennzeichen zur Zulassungsstelle und meldest dein Auto in D an.
Bei der Zulassungsstelle kassiert man deine Kennzeichen (bekommst ja dafür auch neue) und du bekommst eine extra Bescheinigung für die SNCA, die musst du selbst nach Sandweiler schicken. Das ist dann sozusagen deine Abmeldung in L
Habe vor 2 Jahren selbst eine Ummeldung vorgenommen, spreche also aus Erfahrung 🙂
Was den TÜV angeht: In D musst zu dann im September 2016 zum ersten Mal hin, ab dem Zeitpunkt gelten die deutschen Fristen (also in deinem Fall alle 2 Jahre)
Wie gesagt, ich habe vor 2 Jahren ein Auto in Lux gebraucht gekauft (privat). Als ich den Wagen in D zulassen wollte, habe das letzte Certificat der SNCT vorgelegt. Das galt dann quasi als letzte TÜV-Bescheinigung und das Ablaufdatum darin wurde als nächster deutscher TÜV-Termin eingetragen. Demzufolge bin ich dann in meinem Fall 4 Monate später zum deutschen TÜV zur ganz normalen Untersuchung gefahren.
Hier noch die komplette Checkliste aus dem Bürger-Informations-System: 2. Gebrauchtfahrzeug:
- EWG Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Gutachten nach § 21 StVZO wenn die Erstzulassung des Fahrzeuges vor 1999 liegt - Kaufvertrag oder Rechnung - Nachweis über gültige HU. HU-Bescheinigungen aus dem EU-Ausland werden innerhalb der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Fristen anerkannt. - Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen, die aus EG Mitgliedsstaaten stammen, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Kilometerleistung nicht höher als 6.000 Kilometer ist (Vordrucke hält die Zulassungsstelle bereit) oder bei Fahrzeugen aus anderen Staaten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (Verzollungsnachweis) - Abmeldebescheinigung der ausländischen Zulassungsstelle oder bei noch zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen (Beispiele: title, registration, Deel I,II,III, Carte D? Immatriculation, Certificat D Immatriculation) - Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) - Gültige Ausweispapiere - bei Zulassung durch einen Dritten ist eine Vollmacht (mit Ausweiskopie) erforderlich - bei Firmen wird ein gültiger Auszug aus dem Handelsregister benötigt.
Danke, das ist ja interessant. EU-Bürger können keine "Duldung" haben, dachte ich immer. Aber wahrscheinlich liegt das daran, dass du als Grenzgänger in Deutschland keiner Erwebstätigkeit nachgehst, also "dulden" sie dich nur. So ein Behörden-Blödsinn. Sollen die sich doch freuen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst finanzierst und noch dazu in Deutschland Kohle ausgibst. 🙂
Pardon für diesen Off-topic-Exkurs.