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Forum / Allgemeines

Umzug von D nach L - Was ist zu beachten ?  

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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo...

Meine Zukünftige und ich spielen mit dem Gedanken mittelfristig (in 2-3 Jaren) nach Luxemburg umzuziehen, da stellen sich dann aber ein paar praktische Fragen...

Ist es sinnvoll meine ETW in D zu behalten und zu vermieten ? Ich denke ja mal dass dann in D Steuern zu entrichten sind.... dazu habe ich bei Steuerlux folgendes gefunden "Soweit es sich um die Vermietung einer Einliegerwohnung oder Eigentumswohnung handelt, kommt erfahrungsgemäß eine Steuerzahlung in Deutschland nicht in Betracht, da meistens die Vermietungseinkünfte entweder negativ sind oder positive Einkünfte mit Vorsorgeaufwendungen verrechnet werden können." Wieso sollen Vermieteinkünfte negativ sein oder was sind Vorsorgeaufwendungen ? Gillt diese prinzip auch wenn man in L wohnt und arbeitet und nur Mieteinkünfte in D hat ? Gibt es wen mit Erfahrung hierzu ?

Kann man sich bisher geleistete Beiträge zur deutschen Rentenkasse ausbezahlen lassen, wenn man eh in L wohnt und arbeitet und auch nicht vor hat zurückzugehn, oder muss man auf eine Minirente von 2,5 € im Jahr 2040 hoffen ?

Was passiert mit deutschen Versicherungen, wie, Kapitallebensversicherung (in L steuerlich absetzbar ?), Berufsunfähigkeitsversicherung, persönliche Haftpflicht u.s.w. ?

Wer weiss Rat ?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Für mich wären auch die Immobilien- und Mietpreise zu beachten. Luxemburg wäre für mich schlichtweg nicht bezahlbar.

Dann stellt sich die Frage nach den Berufsperspektiven, da ihr noch nicht in Lux zu arbeiten scheint - aber das werden Ihr Euch sicher schon überlegt haben.

Zur Rente : Ich gehe davon aus, daß Du von den Beiträgen zur gesetzlichen Rente in D redest (BfA). Diese Beiträge bleiben in D stehen (vorrausgesetzt Du hast mindestens 12 Monate eingezahlt) und können auch nicht nach Lux "weitergemeldet" werden. Rententechnisch gesehen fängst Du in Lux also "von vorne" an. Du wirst später dann zwei Renten erhalten : eine aus D eine aus Lux - vorrausgestzt Du erreichst die Mindestbeitragzeiten (in D 5 Jahre, in Lux 10 Jahre). Diese werden allerdings zusammengerechnet (z.B. 6 Jahre D + 7 Jahre Lux = 13 Jahre Beiträge) Die Vorzüge der (noch) guten Luxemburger Rentenkasse hast Du allerdings auch als Pendler. Dies allel nur als grobe "Grundinfo" - am Besten selber direkt Informieren.

Die meisten genannten Privatversicherungen müsstest Du wohl behalten können, am Besten nachfragen.

Ansonsten bleiben außer den ganzen finanziellen Aspekten noch die Fragen des Lebensgefühls, des Freizeitwerts etc. aber das wurde hier ja schon oft diskutiert.

Gruss

Martin


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

In der Regel werden Eigentumswohnung nicht deshalb vermietet, um noch "Zusatzeinkuefte" zu haben (hoechstens vielleicht im Rentenalter, um die Rente aufzustocken), sondern, um weniger Steuern zu zahlen. Abschreibungen fuer die Wohnung, Finanzierungskosten, Erhaltungsaufwendungen oder auch mal die ein oder andere Fahrt zur Wohnung werden mit den Mieteinnahmen gegengerechnet und sollen, nach dem Willen der meisten Vermieter, zu negativen Einkuenften fuehren. Diese werden im Idealfall dann mit den Einkuenften z.B. aus nichtselbstaendiger Arbeit verrechnet, die Du aber als Pendler nicht hast. Du haettest also dadurch nicht ganz den Vorteil, den ein Vermieter als deutscher Arbeitnehmer haette. Du musst dir das aber halt mal genau durchrechnen.


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magix6
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19 Jahren  ago  

Die genannten Versicherungen können NICHT behalten werden, da sie alle nur gültig sind mit Wohnsitz in D ! Absetzbar in L als Pendler, null problemo aber bei "richtigem Umzug" nützt´s nix mehr


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brabbel
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19 Jahren  ago  

sorry, magix, ich bins schon wieder 😉

aber generell kann man das auch so nicht sagen, es gibt versicherungen die sich auf die adresse in dtl oder auf in dtl lebende personen beziehen. Eine KLV kann ber auch mit Wohnsitz in L weiter in Deutschland abgeschlossen bleiben. Private Haftpflichtversicherung geht aber z. B. leider nicht!


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Kann dann auch eine in D abgeschlossene KLV in L steuerlich abgesetzt werden wenn man in L wohnt ? Ist der gesamte Betrag absetzbar oder nur der Versicherungsteil ?

Das mit der privaten Haftpflicht weiss ich aber auch nicht so genau, eine bekannte hat mit gesagt, dass sie ihre private Haftpflicht bei der DEVK in D hat obwohl sie in L wohnt und arbeitet ?!?


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Mindestens die Privathaftpflicht kann in der Regel behalten werden, wenn Korrespondenzadresse in D und Abbuchung von deutschem Konto möglich. Standardlösung: Wohnsitz in D bei den Eltern anmelden.

Gruß

Martin


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brabbel
136 Messages

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19 Jahren  ago  

es kommt auch ein bisserl auf die versicherungsgesellschaft an. die devk ist eine in luxembourg zugelasse versicherung. einige andere sind das nicht und von daher nicht weiterzuführen


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo nochmal... Ich weiss nicht genau wie du da Steuern sparen willst... man muss ja mehr Miete einnehmen als die Unkosten (Schuldzinsen, Versicherungen, Instandhaltungsrücklage...) hoch sind, sonst lohnt es sich eh nicht. Meine Frage war, was passiert mit den Einnahmen die über diese Kosten hinaus gehen, müssen die integral versteuert werden ? Hierzu habe ich folgenden Beitrag gefunden: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?forum_msg_id=11804t11804&forum_page=2&p=forum&forum_mode=2&forum_id=#FORUM aber nicht ganz verstanden.... Kann man auch nachdem man die Wohnung selbst bewohnt diese 2 % vom Wohnungswert pro Jahr absetzen ? In Luxemburg würde man glaube ich "amortissement" dazu sagen, oder ? Das heisst bei einem Wert von 100.000 € kann man neben den Kosten 2.000 steuerfrei Miete kassieren ??? Oder hab ich jetzt gar nix verstanden ?