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Forum / Allgemeines

Umzug nach D., Auto in L?  

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oernie
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19 Jahren  ago  

Hallo, Nächstes Jahr ziehe ich von L. nach D. um. Gibt es eine Möglichkeit (legal oder halblegal oder sonst irgendwie :-/ )) das Auto in L. angemeldet zu lassen? Könnte man in L. noch einen Zweitwohnsitz haben und das Auto mit der Adresse in L. angemeldet lassen?


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Das Thema wurde bereits mehrmals hier behandelt... ----> Suchfunktion Eigentlich bringt das nur wenige Vorteile... Ob Versicherungen in L wirklich günstiger sind ??? Eher nicht... Nur bei den KFZ-Steuern auf ältere Benziner oder auf Diesel PKW gibt es größere Unterschiede... Der einzige richtige Grund, das Auto nicht umschreiben zu wollen, ist Bequemlichkeit, da es doch etwas Zeit kostet, und "Nationalstolz", wenn man als Luxemburger nicht mit BIT oder TR Kennzeichen umherfahren will.


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oernie
1261 Messages

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19 Jahren  ago  

Leider hatte die Suche bei mir keine verwertbare Information erbracht. Ich suche mal weiter. Ein Tip fürs Stichwort vielleicht? Das Auto ist schon etwas älter, wird nur im Sommer bewegt, ein sogenanntes Spassauto bei dem ich mir nicht sicher bin ob ich ohne weiteres (dh Umrüstung, Rückkrüstung) durch den deutschen TUEV komme. Es geht hier nicht um Nationalstolz oder Bequemlichkeit! Der "daily driver" wird wohl in D. angemeldet.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Auto in L geht nur mit Wohnsitz in L und L kennt nur den Erstwohnsitz.

Also Verwandtschaft das Auto anmelden lassen oder sich bei ihnen einzumieten, wäre eine Möglichkeit.


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Nochmal die Möglichkeiten zusammengefasst... 1) Adresse (Wohnsitz) in Luxemburg beibehalten 2) Firmenwagen 3) Leasing 4) Wagen auf einen Verwandten oder Bekannten anmelden (sofern der einverstanden ist ;-))

Bei einem solchen Auto hat man in D noch den Vorteil vom Saisonkennzeichen (gibt es in L nicht.).


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oernie
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19 Jahren  ago  

danke luxlex. zu 1) ich gebe meinen Wohnsitz hier in L. auf. Und sofern ich verstanden hab kann man keine 2 Wohnsitze haben. zu 2) nicht möglich zu 3) finanziell kaum interessant (vielleicht für einen Neuwagen später) zu 4) eventuell möglich


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luxlex
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19 Jahren  ago  

Zu Punkt 1) Das ist niemandem so ganz klar. Sicher ist, dass in Luxemburg bei der Anmeldung eine Abmeldebescheinigung gefragt wird. In Deutschland aber nicht unbedingt. Es ist in Deutschland aber auch nicht möglich, einen Zweitwohnsitz anzumelden, wenn man keinen Erstwohnsitz in D hat. Was bleibt, ist, sich mit Erstwohnsitz in D anzumelden und sich in L nicht abzumelden ...