Hallo und Guten Tag,
ich bin ein Kleinunternehmer und habe im Monat ca. 300-350€ an Spritkosten. Habe nun gehört, wenn man Selbstständig/Unternehmer ist, kann man, wenn man in Luxemburg tankt (was ja wesentlich günstiger ist) die bezahlte Mehrwertsteuer von 15% auch wieder beim Lux-Finanzamt geltent machen. Habe auch schon ein bißchen rum gegoogelt und auch schon was gefunden. Bin auf ein Formular gestoßen, welches heißt: "Antrag auf Erstattung von Mehrwertsteuer für nicht im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige" . Reicht es, wenn ich dieses Formular ausfülle und die Monatstankabrechnung (einzelne Tankquittungen werden nicht akzeptiert) mit diesem Formular beim Finanzamt in Lux einreiche, oder brauche ich noch irgendwelche anderen Formulare (Luxemburg ist ja das Land der Formulare, was ich bis jetzt so gesehen habe). Würde mich freuen wenn mir jemand in dieser Sache weiter helfen könnte.
MfG Volker