Hi. Ich dachte ich hätte alle Unterlagen für den import meines Autos von Luxemburg nach Deutschland zusammen....bis ich gelesen habe das der TüV in Deutschland eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes" benötigt. Ich wurde von einem zum anderen Amt weitergeleitet, bis es jetzt am Ende hiess das die "Contrôle Technique" in Sandweiler dieses Zertifikat ausstellt. Stimmt das? Ich bin jetzt etwas verwirrt weil es ja Unbedenklichkeitsbesch. des ZOLLAMTES heisst. Hat jemand im Ummelden eines Autos von Lux nach D Erfahrungen gemacht? Ich möchte mein Auto am Donnerstag in D anmelden und habe Angst das irgendein Formular fehlt..... vielen Dank 🙂
Vielen lieben Dank für die vielen Infos. Hier das Ergebnis meiner Recherchen :-): Laut Zulassungsstelle Trier reicht eine Bescheinigung des Kraftfahrt Bundesamtes, sie benötigen diese Unbedenklichkeitserklärung vom Zollamt anscheinend nicht, dies sei vor öffnung der Grenzen der Fall gewesen (frage mich dann warum diese Anmerkung nicht auf der Internetseite gestrichen wird). Auch das Amt "Service Douane et Accises" bescheinigte mir auf Gegenfrage das sie so etwas nicht ausstellen. Jetzt kann ich nur noch hoffen das am Donnerstag bei der Ummeldung nicht doch noch irgendein Dokument fehlt....
Hallo Elchi,
ich würde mich freuen, wenn Du eine kurze Zusammenfassung ins Forum stellen könntest, welche Unterlagen und welche Behördengänge in L und D zu erledigen sind, um ein in L gekauftes und angemeldetes Auto in D anzumelden. Selbiges steht bei mir innerhalb der nächsten zwei Wochen an.
Danke im Voraus...
Hallo, sorry das ich mich erst heute zu diesem Thema melde, aber nach all dem Umzugsstress, etc. habe ich gar nicht mehr auf die letzten Beiträge von Euch zu meiner Frage geachtet...
Hier also eine kurze Zusammenfassung über die Anmeldung in D eines in L gekauften und angemeldeten Autos:
- Versicherung in Lux zum gewünschten Zeitpunkt kündigen und eine Versicherung in Deutschland suchen, von der man auch die für die Zulassung nötige Deckungskarte bekommt
- beim Kraftfahrtbundesamt (www.kba.de) eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister anfordern (Achtung, diese ist ab Ausstellungsdatum nur 1 Monat gültig, also relativ spät erst anfordern)
- man muss weder zur contrôle technique nach sandweiler (denn man möchte sein Fahrzeug ja nicht ab- sondern nur ummelden) noch zum service de douanes et accises
- sich selbst in der neuen Gemeinde in D anmelden
- am Tag an dem man das Auto in Deutschland zulassen/ummelden möchte, einfach zum TÜV fahren (gibt keine festen Termine)
- folgende Unterlagen werden beim TÜV benötigt bzw verkürzen den Besuch: EG Zertifikat, Bescheinigung der letzten contrôle technique, graue Karte
- Zulassung: TÜV Bescheinigung, Anmeldebescheinigung des neuen Wohnortes, Kaufvertrag, Deckungskarte, Auszug aus dem Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes
- neue Nummernschilder anfertigen lassen und direkt am Auto anbringen, die alten Luxemburger Nummernschilder kann man behalten (ich habe in Sandweiler nachgefragt)
- Anwohnerausweis und Lux Parkscheibe an die Gemeinde zurückschicken
- Steuerplakette zurückschicken (man bekommt eventuell noch Geld zurück)
- KFZ Steuerbescheid/rechnung wird automatisch vom Finanzamt zugeschickt
So, ich denke das war alles, hoffe ich habe nichts vergessen
Nach diesem Beitrag ist die A3 flüssger geworden durch 3 Spuren. http://www.lesfrontaliers.lu/edito.php?edito_id=1257 Vielleicht die Linien nicht richtig gezählt?