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Forum / Allgemeines

Uinterhalt in Lux und Anspruch auf Kindergeld  

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Morgaine
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20 Jahren  ago  

Hallo kann mir hier jemand sagen, ob die Regelung in Lux genaus so ist wie in D: wenn jemand Unterhalt für Kinder bezahlt bekommt man in D die Hälfte des Kindergeldes und bei der EST-ERkl. den halben Kinderfreibetrag. Ist das in Luxemburg auch so? Danke für eure Tipps!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Im „Sommaire“ auf www.cnpf.lu wird zum Fall von Grenzgängern gesagt, dass laut Sozial-Abkommen der Anspruch bei einem in L Beschäftigten für Kinder seiner Familie im Herkunftsland bestehen („à la condition que les enfants aient la qualité de membre de famille“). Zum Kindergeldantrag muss man eine Bescheinigung nach E 401 abgeben, aus welcher die Zusammensetzung der Familie hervorgeht. Genaueres geht aus diesen Leitfäden nicht hervor. Wer es genauer wissen will, muss entweder den Antrag versuchsweise starten, oder zumindest ein klärendes Gespräch führen, in D oder L.


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Morgaine
14 Messages

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20 Jahren  ago  

mir gings eigentlich um Lux. Die Kinder leben in Lux ich in D, arbeite aber in Lux (bin Lux) und zahle Unterhalt für die Kinder. In D ist es ja so, daß mir dann die Kinderfreibeträge/Kindergeld zur Hälfte zustehen würde. Wie ist das aber in Lux? Stehen mir da auch die Freibeträge/Kindergeld zur Hälfte zu?