Ganz koscher sind diese 6,-- € sicherlich nicht, wenn denn das so ist.
Gewiss wohl handelt es sich bei der betreffenden Überweisung nicht um einen Betrag, der 12.500,-- € überschreitet.
Der einfachste Weg ist wohl der, bei dem kontoführenden Institut, d.h. der BCEE zu reklamieren und dabei nach dem Rechtsgrund dieser Kosten zu fragen.
Vermutlich wird die BCEE dann Auskunft geben, dass sie irgendwelche Gebühren weiter belastet hat.
Sodann kann ich mir schwerlich vorstellen, dass die Familiengeldkasse überhaupt irgendwelche Überweisungskosten bei ihren Leistungen geltend machen darf. In einem solchen Falle hilft dann wohl nur noch, bei der Familienkasse schriftlich zu reklamieren bzw. Einspruch einzulegen und mit Rechtsmitteln zu drohen.
Übrigens:
Demnächst sind Sozialwahlen! Eine gute Frage für die Kandidaten!