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Forum / Allgemeines

Überstundenzuschläge  

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mila0002
28 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob die Uberstundenzuschläge in Höhe von 50% nach lux. Recht an Angestellte bezahlt werden müssen? Wenn ja, wo finde ich das schriftlich, am besten in Deutsch.

Danke und Grüße

mila0002


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Ein Arbeiter bekommt auf eine Überstunden einen Zuschlag von 25% gezahlt; ein Angestellter auf sein normales Gehalt +50%.

Beide können jedoch die Auszahlung von Überstunden ersetzen durch einen Freizeitausgleich: pro gearbeitete Überstunde 1,5 Stunde Freizeit.

Wenn der AG die geleisteten Überstunden abstreitet, obliegt es dem AN, diese zu beweisen.

http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html

Question 5: Comment les heures supplémentaires sont-elles payées? http://www.cepl.lu/ceplweb/F400.htm