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Forum / Allgemeines

Überstundenvergütung für Arbeiter  

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Ecky
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17 Jahren  ago  

Hallo

habe gehört das ab 2008 Die Überstundenvergütung für Arbeiter erhöht wurde! Stimmt das ?

Gruß Ecky


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dirkangela
958 Messages

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17 Jahren  ago  

Nicht die Vergütung wurde erhöht, sondern die 100% Stundenlohn+ die 25% gesetzlicher Zuschlag auf die Überstunden sind von der Steuer befreit.


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Micha1410
13 Messages

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17 Jahren  ago  

Wo steht das? Hab irgendwo mal gehört das sich der Zuschlag für Überstunden erhöht hat von 25% auf 40%??


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dirkangela
958 Messages

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17 Jahren  ago  

zu lesen z.b. hier: http://www.cdm.lu/pls/CDM/download_file?id=94649&lg=FR&td=AV (in Französisch)

im Memorial steht es auch, aber das Behördenfranzösisch ist selbst mir zu heftig!

Die Erhöhung auf 40% ist im Projekt für die Einführung des Statut unique ab 2009!!!


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Micha1410
13 Messages

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17 Jahren  ago  

das heisst also das die Überstunden die ich mache frei von jeglicher Steuer sind?

Ob mein Chef das auch schon weiß?

Weiss jemand wo ich den Kollektivvertrag in deutsch herbekomme für das SHK Handwerk?

Gruß

Micha


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wenn Du in einem SHK-Betrieb beschäftigt bist, ist der entsprechende Kollektivvertrag Bestandteil Deines persönlichen Arbeitsvertrags und muss Dir von Deinem Chef bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt werden bzw. andewreitig verfügbar gemacht werden (E-Mail, Ausgang am Eingang, ...).


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Micha1410
13 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke schon mal für die Infos, echt ein super Forum hier. Habe noch ein paar Fragen. Ist der Kollektivvertrag automatisch bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages oder muss eine entsprechende Klausel im AV enthalten sein? Mal kurz zu mir, ich bin Angestellt als Zentral Heizungs- u. Lüftungsbauer, habe jedoch 2004 meinen Meisterbrief gemacht und bin seither auf dem Büro beschäftigt. Meisterbrief gleichbedeutend mit HQ im Kollektivvertrag? Demnach müsste ich 15,03€ die Stunde verdienen. Wenn dem so ist und mein Chef mich sagen wir mal untertariflich bezahlt, was kann ich dagegen tun?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Die Tarifverträge unterteilen sich in 1. "oridnäre" und 2. allgemeinverbindlich erklärte ( conventions collectives déclarées d'obligation générale:) http://www.itm.lu/droit-du-travail/conventions-collectives-de-travail/

Es gab oder gibt hierzu auch eine Broschüre der Arbeitskammer; leider kann ich derzeit www.akl.lu nicht öffnen. Die Broschüre kann man sich abholen (nahe Rue de Laboratoire).

Wenn Du nicht gemäß geltendem Tarif bezahlst wirst, kannst Du die entsprechende Gewerkschaft oder ITM einschalten. Oder selbst den Arbeitgeber per Einschreiben darauf hinweisen.