Hai, ich habe ein problem. ein arbeiter ist seit märz durchgehend krank. vorher hat er immer durchschnittlich 100 überstunden geleistet. jetzt will er (immer noch krank) den durchschnitt der überstunden ausbezahlt bekommen. Das finde ich nicht gerecht, da man dann fürs krankfeiern noch belohnt wird.
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg teurer
evtl. kennt dein kollege die luxemburger gesetzte nicht richtig anstatt u.u. krank zu machen: für überstunden gibts eine regelung bei ITM. wenn man überstunden machen muss, dann muss der arbeitsgeber diese auch offiziell anmelden. für diese überstunden gibt es IMMER einen ausgleich (geld oder zeit) siehe auch http://www.itm.etat.lu.
Also ich hatte jetzt einen Abendkurs in Sachen Lohnabrechnung.
Wenn einer krank ist werden ihm nur die normalen Stunden bezahlt die er normalerweise gearbeitet hätte(ohne Überstunden).
Wenn man jedoch Restferien ausbezahlt bekommt dann bekommt man einen durchnittlichen Lohn (also mit überstunden) der letzten 3 Monate!
So ist das, soweit ich weiss....
Dein Arbeitsgeber wird Ihm bestimmt nicht mehr bezahlen, weil dieser nur die "normalen Stunden" von der Krankenkasse zurückbekommt. Ist ja auch irgendwie logisch... warum für etwas bezahlen was man nicht "bekommen" hat....
Schaul mal bei: http://www.chambre-des-metiers.lu Im Herbst gibts da wieder nen Kurs: 16 Abende a 2 stunden für lächerlich 250€
Die Höhe des Krankengeldes („l'indemnité pécuniaire de maladie, d'accident ou de maternité“) wird grundsätzlich errechnet in Bezug auf den Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erzielen würde, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre.
Wenn Schwankungen oder der Lohn ergebnisabhängig ausgezahlt worden ist, werden Referenzperioden von 3 Monaten bzw. 12 Monaten zugrunde gelegt (sofern die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber diese Zeiträume nicht unterschreitet).
Dabei werden auch Kollektivverträge bzw. der gesetzliche Mindestlohn (ggf. umgerechnet auf eine Stunde) berücksichtigt.
Üblicher Weise geleistete Überstunden werden miteinbezogen; einmalige Prämienzahlungen hingegen nicht.
Quelle: "Les obligations patronales en cas de maladie du salarié", www.cmo.lu
Der von der Handwerkskammer www.cdm.lu im Herbst ist op Lëtzebuergesch. Bei der Handelskammer wird, soweit ich sehe, die Arbeitssprache der Kurse abgewechselt zwischen Deutsch und Französisch (je nach Bedarf).
Die Nachfrage ist hier vermutlich auch der entscheidende Faktor. Wenn sie in entsprechend großer Zahl und lange genug vor Kursbeginn sich bemerkbar macht, wird wohl darauf eingegangen. Alles Verhandlungssache!