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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Überstunden  

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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

Hai, ich habe ein problem. ein arbeiter ist seit märz durchgehend krank. vorher hat er immer durchschnittlich 100 überstunden geleistet. jetzt will er (immer noch krank) den durchschnitt der überstunden ausbezahlt bekommen. Das finde ich nicht gerecht, da man dann fürs krankfeiern noch belohnt wird.


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Uffda
72 Messages

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19 Jahren  ago  

Bist du der Arbeitgeber oder ein Kollege von ihm?


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Fleur
7 Messages

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19 Jahren  ago  

Woher weißt du denn ob er krankfeiert oder wirklich krank ist ?


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

bin eine kollegin von ihm und möchte nur wissen ob es wirklich so ist oder nur dumm gerede. wenn dann sind ja die, die arbeiten gehen benachteiligt oder nicht?


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

evtl. kennt dein kollege die luxemburger gesetzte nicht richtig anstatt u.u. krank zu machen: für überstunden gibts eine regelung bei ITM. wenn man überstunden machen muss, dann muss der arbeitsgeber diese auch offiziell anmelden. für diese überstunden gibt es IMMER einen ausgleich (geld oder zeit) siehe auch http://www.itm.etat.lu.


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

hallo mero,

Zitat: "für diese überstunden gibt es IMMER einen ausgleich (geld oder zeit)"

soviel zur Theorie - kann ich da nur sagen.

Gruss

Martin


Anonymous
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19 Jahren  ago  

Also ich hatte jetzt einen Abendkurs in Sachen Lohnabrechnung.

Wenn einer krank ist werden ihm nur die normalen Stunden bezahlt die er normalerweise gearbeitet hätte(ohne Überstunden).

Wenn man jedoch Restferien ausbezahlt bekommt dann bekommt man einen durchnittlichen Lohn (also mit überstunden) der letzten 3 Monate!

So ist das, soweit ich weiss....

Dein Arbeitsgeber wird Ihm bestimmt nicht mehr bezahlen, weil dieser nur die "normalen Stunden" von der Krankenkasse zurückbekommt. Ist ja auch irgendwie logisch... warum für etwas bezahlen was man nicht "bekommen" hat....


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evian
85 Messages

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19 Jahren  ago  

natürlich! aber: ohne theorie keine praxis, oder? es wurde von 100 überstunden gesprochen, nicht von 10 oder 20.


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Es sei denn er hat evtl. die 100 Überstunden noch gar nicht bezahlt bekommen?!?! Auf die hat er natürlich anrecht.

Das krankengeld wir immer vom normalen Stundenlohn bezahlt.


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

wo kann man den die abendkurse in luxembourg halten. hätte auch mal interesse daran. oder wo kann ich mich darüber informieren?


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Schaul mal bei: http://www.chambre-des-metiers.lu Im Herbst gibts da wieder nen Kurs: 16 Abende a 2 stunden für lächerlich 250€


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

vielen dank


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo Luci

Hatte den abendkurs von der chambre des employés privés aber ich glaub die Lohnabrechnung gibs nur auf Französisch.... schau mal auf www.lllc.lu


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Höhe des Krankengeldes („l'indemnité pécuniaire de maladie, d'accident ou de maternité“) wird grundsätzlich errechnet in Bezug auf den Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erzielen würde, wenn er nicht arbeitsunfähig wäre.

Wenn Schwankungen oder der Lohn ergebnisabhängig ausgezahlt worden ist, werden Referenzperioden von 3 Monaten bzw. 12 Monaten zugrunde gelegt (sofern die Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber diese Zeiträume nicht unterschreitet).

Dabei werden auch Kollektivverträge bzw. der gesetzliche Mindestlohn (ggf. umgerechnet auf eine Stunde) berücksichtigt.

Üblicher Weise geleistete Überstunden werden miteinbezogen; einmalige Prämienzahlungen hingegen nicht.

Quelle: "Les obligations patronales en cas de maladie du salarié", www.cmo.lu

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=589


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der von der Handwerkskammer www.cdm.lu im Herbst ist op Lëtzebuergesch. Bei der Handelskammer wird, soweit ich sehe, die Arbeitssprache der Kurse abgewechselt zwischen Deutsch und Französisch (je nach Bedarf).

Die Nachfrage ist hier vermutlich auch der entscheidende Faktor. Wenn sie in entsprechend großer Zahl und lange genug vor Kursbeginn sich bemerkbar macht, wird wohl darauf eingegangen. Alles Verhandlungssache!