Kann man als Arbeitnehmer selbst bestimmen , ob man geleistete Überstunden ausgezahlt bekommt oder abfeiern kann? Ich habe fristgerecht gekündigt und möchte meine angesparten Überstunden abfeiern. Vielen Dank für jede Auskunft!
Ich möchte annehmen, dass im Kündigungsfalle die Überstunden ähnlich wie der Resturlaub ausbezahlt werden darf,
http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/ fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf
Laut Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 156 f. können Überstunden im Rahmen des Möglichen durch Freizeit ausgeglichen werden, und zwar im Verhältnis 1 Überstunde durch 1 1/2 Stunden Freizeit.
Wohlgemerkt, es heißt "können", und nicht "müssen".
Es sind bei Arbeitszeitregelungen allerdings Besonderheiten wie Referenzperiode, Kollektivvertrag oder betriebliche Arbeitspläne zu beachten, die u.U. günstiger als das Gesetz für die Beschäftigten sein können.
Übrigens sind in der Regel Überstunden vom AG bei der ITM formell anzumelden; es muss diesen auch der Personalvertreter zugestimmt haben.
http://www.itm.public.lu/droit_travail/duree_du_travail/index.html#hs
hallo zusammen, mein problem ist, dass ich mehrere überstunden haben und mein chef mir mehr oder wendiger mitgeteilt hat, dass ich diese überstunden vergessen könnte. da ein mass von 10-15% der wöchentlichen arbeitsstunden als überstunden im gehalt mit inbegriffen ist. stimmt dies? muss ich auf meine überstunden dann komplett verzichten? vielen dank für die Hilfe
Grundsätzlich ist hier wichtig, ob Du die geleisteten Überstunden belegen bzw. beweisen kannst. Im Streitfall kann man sich an den Personalvertreter wenden, an die Gewerkschaft oder an das regional zuständige ITM-Büro, http://www.itm.public.lu/itm/plans_dacces/index.html
Dann solltest Du Dir die Stunden wenn möglich vom Arbeitgeber abzeichnen bzw. bestätigen lassen. Darüber streiten, ob er sie zahlt, kann man sich dann immer noch. Wenn der AG jedoch die Tatsachen bestreitet, hast Du einen weitaus schwierigeren Stand. Einen Zeugen unter den Kollegen aufzutreiben, kannst Du vermutlich vergessen.