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Forum / Allgemeines

Überstunden - auszahlen oder abfeiern  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Kann man als Arbeitnehmer selbst bestimmen , ob man geleistete Überstunden ausgezahlt bekommt oder abfeiern kann? Ich habe fristgerecht gekündigt und möchte meine angesparten Überstunden abfeiern. Vielen Dank für jede Auskunft!


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Ich möchte annehmen, dass im Kündigungsfalle die Überstunden ähnlich wie der Resturlaub ausbezahlt werden darf,

http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/ fi_jahrliche_erholungsurlaub.pdf


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Hamisso
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18 Jahren  ago  

Laut Guy Castegnaro, Droit du Travail, S. 156 f. können Überstunden im Rahmen des Möglichen durch Freizeit ausgeglichen werden, und zwar im Verhältnis 1 Überstunde durch 1 1/2 Stunden Freizeit.

Wohlgemerkt, es heißt "können", und nicht "müssen".

Es sind bei Arbeitszeitregelungen allerdings Besonderheiten wie Referenzperiode, Kollektivvertrag oder betriebliche Arbeitspläne zu beachten, die u.U. günstiger als das Gesetz für die Beschäftigten sein können.

Übrigens sind in der Regel Überstunden vom AG bei der ITM formell anzumelden; es muss diesen auch der Personalvertreter zugestimmt haben.

http://www.itm.public.lu/droit_travail/duree_du_travail/index.html#hs


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luci
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18 Jahren  ago  

hallo zusammen, mein problem ist, dass ich mehrere überstunden haben und mein chef mir mehr oder wendiger mitgeteilt hat, dass ich diese überstunden vergessen könnte. da ein mass von 10-15% der wöchentlichen arbeitsstunden als überstunden im gehalt mit inbegriffen ist. stimmt dies? muss ich auf meine überstunden dann komplett verzichten? vielen dank für die Hilfe


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Grundsätzlich ist hier wichtig, ob Du die geleisteten Überstunden belegen bzw. beweisen kannst. Im Streitfall kann man sich an den Personalvertreter wenden, an die Gewerkschaft oder an das regional zuständige ITM-Büro, http://www.itm.public.lu/itm/plans_dacces/index.html


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luci
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18 Jahren  ago  

Hallo meffo,

die überstunden habe ich selber aufgeschrieben. dabei habe ich aber nicht geschrieben, warum ich diese überstunden gemacht habe.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Dann solltest Du Dir die Stunden wenn möglich vom Arbeitgeber abzeichnen bzw. bestätigen lassen. Darüber streiten, ob er sie zahlt, kann man sich dann immer noch. Wenn der AG jedoch die Tatsachen bestreitet, hast Du einen weitaus schwierigeren Stand. Einen Zeugen unter den Kollegen aufzutreiben, kannst Du vermutlich vergessen.


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luci
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18 Jahren  ago  

vielen dank. abgezeichnet sind sie nicht und werden auch nicht mehr abgezeichnet werden können, da diese Person leider verstorben ist.