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Forum / Allgemeines

Überstunden aus dem alten Jahr  

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ismael
26 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo, wie sieht es eigentlich aus mit dem Verfall von Überstunden aus dem alten Jahr zum Stichtag 31.03.. Ist dies wie auch mit Urlaub aus dem alten Jahr gleichzusetzen? Oder können Überstunden nicht verfallen bzw. müssen diese ausbezahlt werden? Vorab schon vielen Dank für die Info.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Ich weiß natürlich nicht, welche betriebiche oder Kollektivvertragsregelung in Deinem Unternehmen im Hinbick auf Arbeitszeiten, Referenzperiode und Überstundenabrechnung gelten. Aber es ist schon ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Erholungsurlaub laut Gesetz und von Überstunden. Erholungsurlaub ist prinzipiell in natura zu nehmen, weil der Mensch sich ja erholen muss, und zwar in dem Jahr, wo der Urlaub fällig ist. Nur im Notfall gibt es dafür finanzielle Entschädigung. Überstunden werden in der Regel ja geleistet, dass der Betrieb mehr Arbeitsleistung erhält und der Arbeitnehmer mehr Geld. Also umgehend die Überstunden abrechnen, ausbezahlen oder abfeiern. Was man hat, das hat man.