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Forum / Allgemeines

übersetzung für Memorial, Amtsblatt des Grossherzogtums?  

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AlainProst
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18 Jahren  ago  

Gibt es irgendwo die deutschen Uebersetzungen für das Memorial, Amtsblatt des Grossherzogtums?

Wenn ja, wo?

Danke.


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oernie
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18 Jahren  ago  

nein


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Anonyme

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18 Jahren  ago  

Prolingua, Inlingua oder Centre de langues


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AlainProst
115 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke für die Tipps mit den Sprachschulen, aber stückweise übersetzen kann ich es auch selbst oder haben Prolingua und die anderen Sprachschulen etwa alle Amtsblätter der letzten Jahre "fertigübersetzt" vorliegen??? Würde mich wundern.

Ich suche nicht die Uebersetzung einer einzelnen Textpassage, sondern dachte an eine komplette deutsche Version, weil die Kopfzeile des Amtsblattes auch zweisprachig gehalten ist. Wahrscheinlich gibt es offiziell aber nur die französische Fassung, weil man bei Uebersetzungen im das Problem von Fehlinterpretationen und abweichenden Bedeutungen hat. Eine inoffizielle Quelle mit den deutschen Memorials würde mir aber auch schon helfen. 😉


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Eine deutsche Fassung der Gesetzestexte gibt es nicht, die massgebliche Gesetzes- und Vorschriftensprache in LU ist halt - bis auf wenige Ausnahmen - nun einmal französisch - wer würde sich auch hinsetzen, und sämtliche Gesetzestexte mehrsprachig verfassen ?? Von den Spezis bei der EU mal abgesehen 😉

Wenn Due vor hast, länger in LUX zu bleiben und auf die Kenntnis von Gesetzestexten angewiesen bist, musst Du wohl - wie oben geschrieben - wohl oder übel französisch lernen - oder auf eine(n) Fremdsprachensekretär(in) oder einen Übersetzungsdienst zurückgreifen.

Gruss

Martin


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AlainProst
115 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich kann recht gut französische Texte lesen, nur wissen wir alle, wie schwer schon manchmal deutsche Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen sind. Ich habe mir eigentlich schon gedacht, daß es keine vollständigen Uebersetzungen gibt, aber wenn man, wie ich, dutzende Seiten studieren muß, dann wäre das schon ein Vorteil. Hab den Eindruck, daß das Vorschriftenchaos in Lux. mind. genausogroß ist wie in D.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Französisch ist die Gesetzessprache, und die französische Fassung ist (in der Regel) allein verbindlich. Bei der Übersetzungsqualität hierzulande verzichtet man gerne auf deutsche Übersetzungen; denn es ist ein Irrglaube, dass man durch solche Übersetzungen mehr versteht, eher im Gegenteil.

Zusätzliches Lese-Erschwernis sind die Verweise von einem Text auf den anderen.