Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Landes auf Revision gegen Urteile des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts nicht zugelassen und damit die Realisierung des Moselaufstiegs wohl endgültig zunichte gemacht.
Das OVG hatte im Mai 2005 entschieden, die Planungen für die neue Anbindung der B 491 bei Konz an die Autobahn Trier-Luxemburg seien nichtig, weil keine Finanzierungsmöglichkeiten absehbar seien. Für die Trasse, die zwischen Trier-Zewen und der Gemeinde Igel (Kreis Trier-Saarburg) entstehen sollte, gibt es jetzt nur noch eine theoretische Möglichkeit: Der Bundesverekehrswegeplan muss aufgeschnürt und die Trasse auf die Prioritätenliste des Bundes gesetzt werden. Dann müsste ein neues Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt werden.D as vom OVG abgelehnte, alte Verfahren hatte über vier Millioenn Euro gekostet.