Guten Tag,
ich stehe vor einem kniffligen Problem: ist der Arbeitgeber verpflichtet, Getränke für die Angestellten zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, in welchem Umfang? Reicht es aus, wenn Trinkwasser im Wasserhahn vorhanden ist? Und gibt es dazu irgendwo einen Gesetzestext schwarz auf weiß im Arbeitsrecht?
Vielen Dank für Eure Hilfe.