Besteht die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung der in Deutschlnd angesparten Rente nach Luxembourg?
20 Jahren ago
Ehrlich gesagt, ist die mir Frage alles andere als klar. Insbesondere was soll "Transfer" oder "Ausgleichszahlung" heißen oder in der sache bringen? Das Prinzip (hier oft schon wiederholt) besteht darin, dass bei der Anwartzeiten die Versicherungenszeiten zusammengferchnet gelten. Beim Leistungsanspruch zahlt jeder Staat (bzw. die betreffende Rentenversicherung) seinen Teil. Ich sehe hier jetzt keinen Platz für "Transfers" oder ähnliches. Oder habe ich da etwas nicht richtig mitbekommen?