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Forum / Allgemeines

Thema Mindestrente Luxembourg  

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catty
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18 Jahren  ago  

1.) Um sicher zu gehen: Man muss mind. 10 Jahre in Luxembourg gearbeitet haben, um Anspruch auf die Mindestrente zu haben? 2.) Stimmt es, dass diese bei ca. 1100,-€ liegt? 3.) Was ist, wenn ich z.B. 11 Jahre hier gearbeitet habe, dann wieder bis zum Rentenalter in Deutschland arbeite, sich aber zwischenzeitlich diese Regelung in Luxembourg auf z.B. 15 Jahre erhöht hat? Habe ich dann nach wie vor Anspruch auf diese Mindestrente? 4.) Wird diese Mindestrente aus Luxembourg direkt an mich gezahlt und auch hier von mir beantragt oder wird es mit dem Deutschen Rentenanspruch verrechnet?


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luxlex
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18 Jahren  ago  

Hallo,

es gibt tatsächlich eine Mindestrente, die liegt aktuell bei 1 387,12 € (zum 1.12.2006) Natürlich git diese Mintestrente nur im Verhältnis zu den geleisteten Beitragsjahren. Bei 10 Jahren +- 347 €...

Die Geschichte mit den 10 Jahren ist die: Man muss 10 Jahre beitragspflichtig versichert gewesen sein (Lux. oder EU-Ausland)um mit 65 ! überhaupt eine Rente zu bekommen...


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Es ist schwer, die Frage in einem Satz zu beantworten. Jedenfalls ist es keinesfalls so, dass jeder in jedem Fall mindestens die Mindestrente bekommt.

Ein kleiner Einstieg ist vielleicht

Die Altersrente, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=982


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Luxi1
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18 Jahren  ago  

Nochmal eine Frage zum Thema '10 Jahre Wartezeit':

Zählen da auch Zeiten der Ausbildung, Bund/Zivi, Kindererziehung etc. aus D mit rein oder nur tatsächliche Beitragszeiten (Job, Minijob)?

Gruß


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Als Pflichtversuicherungszeiten werden unter bestimmten Bedingungen auch Zeiten der Berufsausbildung, Militär- oder Zivildienst oder Kindererziehung anerkannt. In bestimmten Grenzen auch, wenn diese in Deutschland anerkannt und EU-mäßig bescheinigt werden.

Die Berusfausbildung muss vergütet worden sein. Die Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten müssen dokumentiert sein, usw...

Am besten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen persönlichen Versicherungsablauf anfordern und gemäß EU-Formular bescheinigen lassen. Damit kann man sich auch bei der Luxemburger Rentenversicherung entsprechend beraten lassen.


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luxlex
544 Messages

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18 Jahren  ago  

Dazu noch eine Frage von mir...

Meine Frau hat ihre Lehre in Deutschland gemacht, danach war sie ein Jahr in den USA als Aupair. Jetzt ist sie seit 6 Jahren hier in Luxemburg sozialversichert. Was muss sie konkret tun um die Lehrzeit in Luxemburg anrechnen zu lassen ? Kann sie sich das Geld aus Deutschland auch sofort ausbezaglen lassen (die paar € die es sein mögen)? Wird die Aupairzeit aus den USA auch irgendwie eingerechnet ? Wo findet man den "Deutschen Rentenversicherung Bund" ?