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Forum / Allgemeines

Teufelkreis Steuerbeguenstigung Hypothekenzinsen?  

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Maacher
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19 Jahren  ago  

schlimmer Titel, schlimmer Sachverhalt (befuerchte ich)

Die Situation:

3000 Euro Zinszahlungen fuer ein selbstgenutztes Wohneigentum sind in Lux steuerbeguenstigt (Voraussetzung u.a. Einmalzahlung). 6000 Euro fuer steuerliche Luxemburger Familien (nach 115 L.I.R., d.h. auch die 'Gleichgeschalteten', die mind. 90% Ihres Einkommens hier verdienen -s. 157 L.I.R.)

Ich erhalte ohne Probleme die 3000 Euro (juhu). Ich bin aber in der Situation, dass ich sowohl mehr Zinsen als auch eine hoehere Einmalzahlung erhalte (ob das nun gut oder schlecht ist will ich hier nicht diskutieren: nur soviel: Die Einmalzahlung ist ja nicht garantiert ...).

Nun scheine ich aber nicht der einzige zu sein, bei dem die steuerbeguenstigte Anerkennung nachtraeglich (im Rahmen der Erklaerung) abgelehnt wurde (warum eigentlich??). Handelsmaxime daher: Unbedingt sicherstellen, dass 6000 Euro im Vorfeld abgezogen werden, um da gar nicht reinzukommen. Dumm nur, dass das nun abgelehnt wird von der Lohnzahlungsstelle, denn die wissen ja gar nicht, ob ich die Kriterien des 157 auch erfuelle (also 90% in Lux ...). Ich koennte es fuers letzte Jahr ja schon nachweisen, aber halt nicht mit einer Steuererklaerung, denn fuer die wiederum brauche ich ... (bitte Text wieder von vorne lesen 😉

Ich komm mir etwas vor wie im Historienroman - keine Arbeitserlaubnis ohne Staatsbuergerschaft, und umgekehrt ...

Was tun? Wie komme ich da raus? Es kann doch nicht angehen, dass sich die Vorschriften und Stellen hier gegenseitig blockieren.

Danke fuer Eure Hilfe!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ich müsste lügen, wenn ich sagen wollte, dass mir die Situation ganz klar geworden wäre. Aber warum nicht beim Einfachsten anfangen: Warum nicht erst einmal verlangen, dass die Ablehnung schriftlich begründet wird? Gehört sich eigentlich so (Rechtsstaat und so)!

Wenn man mit der schriftlichen Begründung nicht klar kommt oder nicht einig geht, hingehen, erklären lassen und ggf. Einspruch einlegen. Rekursmöglichkeiten auf der Website der Steuerverwaltung.


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Mit der Steuerbehörde ein Hühnchen rupfen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=707


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agulia
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19 Jahren  ago  

So ganz habe ich das Problem nicht verstanden. Ich gehe mal davon aus, daß Du verheiratet bist, ansonsten stellt sich ja die Frage der € 6.000,-- erst gar nicht (sondern nur der € 3.000,--). Im Rahmen meiner Steuererklärung wollte das Lux. Finanzamt auch eine Kopie der Steuerkarte meiner Frau (nicht berufstätig). Meine haben sie ja sowieso und können nun prüfen, ob das Haushaltseinkommen zu mehr als 90% in Lux erwirtschaftet wird. Falls nicht, hätte ich in der Tat ein Problem und müßte € 6.000,-- nachversteuern (Bescheide stehen noch aus...).


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Maacher
89 Messages

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19 Jahren  ago  

ok ich versuchs nochmal - sorry ich hab mich nicht so ganz klar ausgedrueckt ...:

Ich bin verheiratet, 90%+ des Einkommens in Lux, daher sollte es ohne Probleme moeglich sein, mit entsprechender steuerlicher Gleichstellung mit Ansaessigen die 6k steuerfrei zu erhalten im Rahmen entsprechender Einmalzahlung.

Die Frage ist nun: Wie? ...

Direkte steuerfreie Auszahlung ist wohl nicht moeglich, weil ja zu diesem Zeitpunkt die Gehaltsstelle nicht sicher weiss, ob die obigen Voraussetzungen erfuellt sind (und es auch nicht deren Sache ist das zu pruefen). Also direkt kann ich mir erst mal 'nur' 3k steuerfrei auszahlen lassen (immerhin...).

Um die verbleibenden 3k zu erhalten muesste ich diese nun wohl nachtraeglich in meiner Steuererklaerung freistellen lassen (d.h. Steuerrueckerstattung). Das will aber die Behoerde nicht (zumindest im letzten Jahr gabs ein aehnliches Problem - ich muss nochmal den Bescheid lesen warum das so war, ich meine die Erklaerung war aeusserst kurz gehalten, evtl. muss ich da mal nachhaken) und ich habe hier auch mal im Forum gelesen, dass das bei dt. Grenzgaengern nicht so einfach moeglich sei diese Subvention nachtraeglich geltend zu machen (ich hab schon gesucht, finde aber leider den Beitrag nicht mehr).

Meine Frage also: Was muss ich tun, um diese (zusaetzlichen) 3k zu erhalten? Wer hat das schon geschafft und wie? Einfach nachtraeglich in der Erklaerung geltend machen (falls ja: worauf muss man achten, dass es akzeptiert wird)? Vielleicht bei der Lohnauszahlung schon gesondert vermerken (aber dennoch erst mal versteuern)?

danke, Maacher

PS: danke an Euch fuer Eure bisherigen Antworten, ich finde es immer wieder klasse, wie hilfsbereit Ihr hier seid!


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agulia
170 Messages

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19 Jahren  ago  

Der AG (bzw. die entsprechende Fiduciaire) zahlt normalerweise bei Grenzgängern nur die € 3.000,-- steuer- u. sozialversicherungsfrei aus. Grund ist hier - wie Du richtig vermutest - das Problem der Überprüfbarkeit. Der AG hat keine Möglichkeit das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen (z.B. ob der andere Ehegatte nicht doch im Ausland, also z.B. in D, einer Beschäftigung nachgeht). Zudem könnten ja noch weitere Einkünfte vorliegen (z.B. Miet- oder Zinseinkünfte). Dies kann - wenn abschließend überhaupt möglich - nur im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Hier solltest Du dann möglichst viele Belege aus D beifügen, aus denen hervorgeht, daß Du/Ihr die Voraussetzungen erfüllt. Also z.B. Steuerbescheid aus D, aus dem hervorgeht, daß keine weiteren Einkünfte erzielt wurden. Zur Not, falls Ihr halt keine Steuererklärung in D macht, würde ich die Kopie der Steuerkarten beifügen.

Letztendlich ist jedoch ein Nullsummenspiel, ob der AG Dir die "zweiten" € 3.000,-- nicht entsprechend deklariert oder ob das FA den vollen Betrag nicht anerkennt.

Ich würde auf jeden Fall gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und notfalls klagen. Schließlich geht es immerhin jedes Jahr um € 1.170,-- Steuerersparnis.

Aber vielleicht haben ja die Spezialisten, die hier im Forum so gerne und oft Werbung in eigener Sache machen (ja, ich finde das oftmals ziemlich lächerlich...) noch einen guten Rat. Hier ist nämlich mal fundiertes Wissen gefragt... welches ich mir jedoch nicht anmaße.

Gruß, Agulia


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Maacher
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19 Jahren  ago  

Hallo agulia,

vielen Dank fuer Deine hilfreiche Antwort - ich werde das dann einfach mal probieren mit den Nachweisen / Belegen im Rahmen der Erklaerung, und Euch ggf auf dem Laufenden halten (wird aber sicher noch ne ganze Weile dauern).

viele Gruesse, Maacher