schlimmer Titel, schlimmer Sachverhalt (befuerchte ich)
Die Situation:
3000 Euro Zinszahlungen fuer ein selbstgenutztes Wohneigentum sind in Lux steuerbeguenstigt (Voraussetzung u.a. Einmalzahlung). 6000 Euro fuer steuerliche Luxemburger Familien (nach 115 L.I.R., d.h. auch die 'Gleichgeschalteten', die mind. 90% Ihres Einkommens hier verdienen -s. 157 L.I.R.)
Ich erhalte ohne Probleme die 3000 Euro (juhu). Ich bin aber in der Situation, dass ich sowohl mehr Zinsen als auch eine hoehere Einmalzahlung erhalte (ob das nun gut oder schlecht ist will ich hier nicht diskutieren: nur soviel: Die Einmalzahlung ist ja nicht garantiert ...).
Nun scheine ich aber nicht der einzige zu sein, bei dem die steuerbeguenstigte Anerkennung nachtraeglich (im Rahmen der Erklaerung) abgelehnt wurde (warum eigentlich??). Handelsmaxime daher: Unbedingt sicherstellen, dass 6000 Euro im Vorfeld abgezogen werden, um da gar nicht reinzukommen. Dumm nur, dass das nun abgelehnt wird von der Lohnzahlungsstelle, denn die wissen ja gar nicht, ob ich die Kriterien des 157 auch erfuelle (also 90% in Lux ...). Ich koennte es fuers letzte Jahr ja schon nachweisen, aber halt nicht mit einer Steuererklaerung, denn fuer die wiederum brauche ich ... (bitte Text wieder von vorne lesen 😉
Ich komm mir etwas vor wie im Historienroman - keine Arbeitserlaubnis ohne Staatsbuergerschaft, und umgekehrt ...
Was tun? Wie komme ich da raus? Es kann doch nicht angehen, dass sich die Vorschriften und Stellen hier gegenseitig blockieren.
Danke fuer Eure Hilfe!