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Weiß jemand, ob der 31.3. als Abgabetermin auch für diejenigen gilt, die eine Steuererklärung abgeben dürfen/wollen (also nicht müssen)?
Es gibt hier kein Unterschied zwischen Pflicht und Kür. Nur derjenige: Wer nicht muss, braucht auch keine Säumniszinsen zu zahlen.
Aber mit einer vernünftigen Begründung kann man den Termin schriftlich ohne große Umstände aufschieben.
Auch ohne Begründung wird man nicht gesteinigt wenn die Steuererklärung zu spät kommt. Ich bin immer sehr früh dran (Anfang-Mitte März). Ich kenne aber auch welche, die die Erklärung erst am Ende des Jahres machen (ohne Zinsen zahlen zu müssen)...
Danke für die Infos, ich werde es meiner Kollegin weitergeben!
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