Hallo, bin schon lange in Luxemburg tätig, mittlerweile (nach Geburt von 2 Kindern) in Teilzeit. Bei den monatlichen Gehaltsabrechnungen wird aufgrund meiner Steuerklasse (Ia/2) üblicherweise keine Lohnsteuer einbehalten. Lediglich beim 13. Gehalt wurde ich in 2004 und 2005 zur Kasse gebeten. Nun möchte ich erstmalig in Luxemburg eine Steuererklärung für diese Jahre einreichen. Frage 1: Muss ich dann einen "Décompte annuel" oder eine "Einkommensteuererklärung" machen. Ich denke mal, eine ESt-Erklärung, nur hier könnte ich ja auch einiges an Beträgen absetzen (Versicherung, Kreditzinsen usw.). Frage 2: Muss ich das Gehalt meines Mannes aus D angeben ?
Da wir in D eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung machen, aus der dann immer eine heftige Nachzahlung bzw. entsprechende Vorrauszahlungen resultieren, wäre ich froh, wenn ich wenigstens von den Luxemburgern die zuviel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekäme.
Und dann natürlich Frage 3: Wer kann uns einen guten auf Grenzgänger spezialisierten Steuerberater empfehlen ?
Herzlichen Dank im voraus für jede hilfreiche Antwort !