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Forum / Allgemeines

Teilzeit in Luxemburg / Steuererklärung  

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Petra1
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19 Jahren  ago  

Hallo, bin schon lange in Luxemburg tätig, mittlerweile (nach Geburt von 2 Kindern) in Teilzeit. Bei den monatlichen Gehaltsabrechnungen wird aufgrund meiner Steuerklasse (Ia/2) üblicherweise keine Lohnsteuer einbehalten. Lediglich beim 13. Gehalt wurde ich in 2004 und 2005 zur Kasse gebeten. Nun möchte ich erstmalig in Luxemburg eine Steuererklärung für diese Jahre einreichen. Frage 1: Muss ich dann einen "Décompte annuel" oder eine "Einkommensteuererklärung" machen. Ich denke mal, eine ESt-Erklärung, nur hier könnte ich ja auch einiges an Beträgen absetzen (Versicherung, Kreditzinsen usw.). Frage 2: Muss ich das Gehalt meines Mannes aus D angeben ?

Da wir in D eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung machen, aus der dann immer eine heftige Nachzahlung bzw. entsprechende Vorrauszahlungen resultieren, wäre ich froh, wenn ich wenigstens von den Luxemburgern die zuviel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekäme.

Und dann natürlich Frage 3: Wer kann uns einen guten auf Grenzgänger spezialisierten Steuerberater empfehlen ?

Herzlichen Dank im voraus für jede hilfreiche Antwort !


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Vorbedingung für eine Steuererstattung ist, dass Steuern in gewisser Höhe gezahlt worden sind. Wenn ich lese, dass nur auf das 13. Gehalt Steuern einehalten worden sind, wird das ja vermutlich nicht allzu viel sein (nehme ich mal an). Bei Steuerklasse 1a.2 ist für ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 29850,00 € 26 € Steuern zu zahlen; bei einem niedrigeren Einkommen 0 €. Das könnte also hinkommen, dass der Einbehalt auf das 13. Gehalt hier darüber liegt, selbst bei einer Teilzeit.

Dass in dieser Konstellation eine ESt-Erklärung erlaubt wird, möchte ich indes bezweifeln, weil der überwiegende Teil des Haushaltseinkommen eben nicht aus L stammt. Der Décompte annuel müsste jedoch funktionieren, denke ich.


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Petra1
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19 Jahren  ago  

Es sind immerhin für beide Jahre rd. EUR 1.600 !


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Die Steuererklärung bzw. der Ausgleich bezieht sich immer nur auf ein einziges Steuerjahr. Das wären also 800 € Steuer pro Jahr.

Das klingt eigentlich ganz vielsprechend! (wenn man die o.g. Steuerklasse und Situation zugrunde legen kann).


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

www.SteuerPerle.de mail: info@steuerperle.de Graf-Siegfriedstr. 5 54439 Saarburg und Sankt-Gangolfstr. 6 66706 Perl-Oberleuken kostenfreie Rufnummer: 0800 604 04 04


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Sabi
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19 Jahren  ago  

Steuerberatung für Grenzgänger:

www.stb-biewer.com