Guten Morgen, ich hab mal wieder eine Frage zum beliebten Thema "Elternurlaub". Ich arbeite zur Zeit Teilzeit (50%, 20 Stunden pro Woche) wenn ich nun den Elternurlaub in Teilzeit nehmen würde, würde das fürmich bedeuten, dass ich 1 Jahr ganz zu Hause bleiben könnte. Wenn sich meine Arbeitszeit durch Teilzeit-Elternurlaub um 20 Stunden verringert, bin ich ja bei 0 stunden. Ist das auch so korrekt und gesetzlich machbar? Vielen Dank für die Hilfe....
Hi,
nein, Du brauchst nur das normale Formular, siehe Punkt 3 "Form des Elternurlaubs". http://www.cnpf.lu/Forms.html
Was die Entschädigung an sich betrifft, bin ich leider nicht auf dem neuesten Stand. 900 € kommen aber hin, ja!
Viele Grüße Lundy
Hi,
da gab´s hier schon mal eine eigene Diskussion drüber, probier´s mal über die Such-Funktion. Meines Wissens gibt es diese Zulage nur für in Luxembourg Ansässige, aber der ein oder die andere hier im Forum hat sie wohl doch erhalten, wenn man dem Geschriebenen Glauben schenken darf...
Viele Grüße Lundy