Du musst wohl mit einer Prüfung durch den Ärztl. Kontrolldienst (Contrôle Médical) der Sozialversicherung (Route d'Esch, www.ccss.lu) rechnen. Am besten, Dein Arzt bereitet schon mal einen entsprechenden Bericht vor.
Die wichtige Frage ist hierbei wohl vor allem, wie lange voraussichtlich diese Befreiung bzw. diese Teilinvalidität anhalten wird.
Bei einer längeren Dauer ist zu entscheiden, ob ein Stellenwechsel oder eine Invalidität bevorsteht.
Könnte natürlich sein, dass der Kontrollarzt meint, solange Du noch gehen kannst, bist Du gesund und arbeitsfähig.
Dann ist es vielleicht erforderlich, Widerspruch gegen seinen Bescheid einzugelen, vors Schiedsgericht zu ziehen und evtl. einen Gegengutachter heranzuziehen.
Dabei hängt Ehtscheidendes davon ab, was bezüglich Arbeitsfähigkeit in Deinen ärztzlichen Unterlagen steht.
Vorrangig ist auch, die Sache in den wesentlichen entscheidne zu bekommen, solange Dein Arbeitsvertrag in L noch besteht. Sonst landest Du vor der deutschen Sozialversicherung, und zwar als Arbeitsloser!