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tariflohntabelle  

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17 Jahren  ago  

hallo,wo erhalte ich eine tabelle mit tariflöhnen für luxembourg? wieviel zuschläge erhalte,wenn ich an wochenenden arbeiten gehe (samstags und/oder sonntags) also,das volle programm an zuschlägen


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Also das volle Programm ...

Bloß: glaubst Du, ganz Luxemburg ist nur eine einzige Firma, und hat überall denselben Tarif?

Oder meinst Du den Mindestlohn?


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17 Jahren  ago  

nein,ich arbeite in luxembourg als trockenbauer im baunebengewerbe.natürlich gibt es von jedem berufszweig einen eigenen tarifvertrag.es geht mir also nur aum den bauzweig und die zulagen/zuschläge. wir bekommen von unserem chef keine genauen angaben.


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Wollte nur sagen, ohne Angabe des Berufs, der Branche oder des Unternehmens oder Arbeiter / Angestellter ist die Frage nach dem Tariflohn nicht zu beantworten.

"Der Chef weiß nichts" geht nicht. Denn im Falle, dass ein Tarifvertrag bzw. in Luxemburg "Kollektivvertrag" verbindlich ist, so ist er ein Teil des Arbeitsvertrags und muss vom AG dem AN verfügbar gemacht werden, d.h. zumindest ausgehängt werden.

Im Falle des Trockenbauers ist die Einordnung nicht so evident wie beim Schreiner. Hier die Übersicht der Broschüre von der Arbeitskammer:

3. Kollektivvertragliche Löhne ab dem 1. Januar 2007 1. Hoch- und Tiefbau ................................................................................................................................................... 13 2. Fliesenleger .................................................................................................................................................................. 13 3. Elektriker ....................................................................................................................................................................... 13 4. Sanitär- und Heizungsinstallateure ................................................................................................................... 15 5. Dachdecker, Klempner und Isolierer, Zimmerer ......................................................................................... 16 6. Schreiner ....................................................................................................................................................................... 17 7. Gipser und Fassadenmacher ............................................................................................................................... 18 8. Anstreicher ................................................................................................................................................................... 18 9. Glaser ............................................................................................................................................................................. 19 10. Fahrstuhlinstallateur ................................................................................................................................................ 19 11. Garagengewerbe ...................................................................................................................................................... 21 12. Graphisches Gewerbe ............................................................................................................................................ 24 13. Landmaschinenhändler ......................................................................................................................................... 26 14. Gebäudereiniger ....................................................................................................................................................... 26

AK vous informe 1/2007 De&Fr (zweisprachig)

CHARGES SOCIALES - PARAMETRES SOCIAUX - SALAIRES DES CONVENTIONS COLLECTIVES SOZIALLASTEN - SOZIALPARAMETER - KOLLEKTIVVERTRAGLICHE LÖHNE

Die Broschüre kann bei der Arbeitskammer (nahe ADEM in der Stadt) abgeholt werden. Oder kann als pdf-Datei heruntergeladen werden, http://www.akl.lu/images/Publications/Pdf/AK_vous_informe/ak_informe1_2007.pdf

Weitere Info bei

Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktionen

Das Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktionen ist die Gewerkschaft für alle im Baubereich beschäftigten Arbeitnehmer: u.a. Fliesenleger, Schreiner, Maurer, Verputzer, Gipser, Dachdecker, Betonhersteller, Maler, die technischen und administrativen Angestellten der verschiedenen Betriebe und die Lehrlinge, unabhängig vom Statut des Arbeitnehmers, also unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer Arbeiter oder Angestellter ist.

Der Tätigkeitsbereich des Syndikats umfasst etwa 36.000 Arbeitnehmer aus mehr als 2000 Unternehmen in den Bereichen: Bau-, Hoch- und Tiefbau, Bauhandwerk, Betonherstellung und Metallkonstruktionen.

Hauptsächliche Aufgabe des Syndikats ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder, insbesondere über die Kollektivvertragspolitik, sowie die Stellennahmen zu allen Themen, die den Sektor betreffen.

Der OGBL verhandelt 12 Kollektivverträge für die Arbeiter und Angestellten der verschiedenen Betriebe des Sektors. Für die Bereiche Bau, Fliesenleger, Elektriker, Schreiner, Maler, Heizungs-, Sanitär- und Klimainstallateure gilt ein Branchenkollektivvertrag, d.h. alle Arbeitgeber dieser Aktivitätsbereiche müssen sich daran halten.

Kontaktadresse:

Syndikat Bau, Bauhandwerk und Metallkonstruktionen 60 Bd J.F. Kennedy Boîte postale 149 L-4002 Esch/Alzette

Jean-Luc de Matteis, Zentralsekretär [email protected] Tel. : 54 0545 - 236

Gabi Biermann, Sekretariat Tel.: 54 05 45 - 238 Fax: 54 16 20 [email protected]

http://www.ogbl.lu/html_de/qui_sommes_nous/syndicats/batiments.html


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17 Jahren  ago  

ic danke dir,meffo.ok meine anfrage war wahrscheinlichnicht ganz einfach zu verstehen.werde mir die seite mal anschauen event. da mal anrufen


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17 Jahren  ago  

was für zuschläge erhält man in luxembourg bei samstags arbeit und sonntagsarbeit,überstunden und sonstige zuschläge im bereich baunebengewerbe (dieses konnte ich in der liste ( http://www.akl.lu/images/Publications/Pdf/AK_vous_informe/ak_informe1_2007.pdf ) nicht finden


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Das wiederum ist im Allgemeinen gesetzlich als Zuschlagssätze (in % des vereinbarten normalen Stundenlohns), unterschiedlich für Arbeiter und Angestellte, geregelt und bei der Gewerbeinspektion (ITM) nachzulesen; leider haben diese die dt. Übersetzungj noch nicht geliefert.

http://www.itm.lu/droit-du-travail/remuneration-des-jours-feries-legaux/

Eine dt. Übersetzung ist enthalten auf http://www.euroluxembourg.lu/Arbeitsrecht.html >> "(5) Wie ist Ihre Arbeitszeit geregelt?"

Noch ein aktueler Hinweis: Demnächst soll ein sog. "Einheitsstatut" vom Parlament verabschiedet werden. Dann werden die Unterschiede zwischen Arbeiter und Angestelltetn beseitigt. Damit entfällt auch die bisherige, vorgenannte Regelung.

Schon ab 1.1.2008 ist die Vergütung von Überstunden insgesamt lohnsteuerfrei (bisher waren das nur die Zuschläge).


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17 Jahren  ago  

ist das vorteilhaftf,wenn die versteurung wegfällt? ich meine,man spart ja für die rente an


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Die Höhe Deiner künftigen Rente hängt ab von Deinem Rentenbeitrag, und nicht davon, ob Du für dieses Einkommen Lohnsteuer entrichtet hast. Also ist das nicht das Problem. Du könntest, wenn Du wolltest, auch freiwillige Beiträge in die Sozialversicherung entrichten, die ggf. auch steuerfrei wären (Sonderausgaben).

Das mit den Überstunden ist noch nicht ganz gegessen. Das heißt, es ist noch nicht alles als Gesetz durch, was da kommen soll. Und man muss dann alles als Ganzes sehen und nehmen. Wollen wir mal schauen!