muss t106 jährlich bei krankenkasse vorgelegt werden
Meiner Erfahrung nach bringt es wenig, mit einer Behörde oder Kasse zu streiten, ob ein Formular nötig ist oder nicht. Die Behörde sitzt hier meist am längeren Hebel. Und nach der so genannten „Gesundheitsreform“ geht sowieso alles drunter und drüber; Erfahrungswerte zählen hier gar nichts mehr. Formulare wie etwa E 106 können auf www.cmep.lu heruntergeladen werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die Angestelltenkrankenkasse für Binnenschiffer zuständig ist. Beim Formular dürfte dies aber keine Rolle spielen. Bei Fragen zum sozialrechtlichen und steuerlichen Status als Binnenschiffer (die Abkommen zwischen L und D) kann die Transportgewerkschaft weiterhelfen: Syndicat Transport OGB-L*ACAL, Route de Longwy 38, L-8080 Bertrange-Helfenterbrück, Tel. 00352 260214-1, Fax 260214-33.