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Forum / Allgemeines

Suche Anwalt für Familienrecht  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo,

suche Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt. Hintergrund ist, dass die Familienkasse verklagt werden soll. -Ehefrau ist Beamtin der EU, 1 Kind aus erster Ehe -Ehemann (Ich) bin in Lux beschäftigt -Kindergeldzahlungen stehen lt. Familienkasse ausschliesslich dem Kindsvater zu (abhängig beschäftigt in D), obwohl das Kind in unserem Haushalt lebt.

Ist jemand in einer vergleichbaren Situation oder kann uns jemand einen Anwalt empfehlen?

Heiner11


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Bevor Du schwere Geschütze auffährst, vielleicht noch eine Übung in Besonnenheit empfehlenswert.

Grundregel: Das Beschäftigungsland zahlt erst dann Kindergeld (bzw. den Überschussbetrag), wenn die analogen Ansprüche aus dem Wohnland erschöpft sind.

So wie die Situation hier aussieht, scheint mir die Reihenfolge zu sein: 1. Wohnland D, antragsberechtigt der Vater des Kindes, weil auch in D beschäftigt; [dass der Vater den Antrag stellen muss, heißt ja nicht, dass er das Kindergeld einstecken darf!): ; 2. die Eu als Arbeitsgeber (EU Sozialrecht); 3. Luxemburg.

Also sollte man wirklich erst einmal mit der deutschen Kindergeldkasse sprechen. Das Mindeste, was man dabei erreichen kann: eine Bestätigung, dass in D überhaupt kein Kindergeldanspruch besteht (weder von Vater noch von Mutter).


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hallo, gesprochen wurde schon ausgiebig, Kindsvater hat natürlich Antrag in D gestellt und bezieht Kindergeld (Kind lebt nicht in seinem Haushalt). Kindergeldkasse in D vetritt die Ansicht, dass der Kindsvater der alleinige Anspruchsberechtigte ist..........und genau an dieser Stelle weiss man nicht mehr weiter... Anträge sind gestellt, abgelehnt, Widerspruch gestellt, abgelehnt...usw. Die nächste Möglichkeit erscheint uns sich mit einem Fachanwalt über die Situation zu unterhalten und genau das versuche ich über das Forum herrauszubekommen, da eine Diskussion über den besonderen Fall hier an dieser Stelle nicht zu einem Ergebnis führen wird.

Also, kennt jemand einen Fachanwalt für Familienrecht oder ist jemand in einer vergleichbaren Situation? Danke.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Dass der Vater in D den Antrag stellen muss, o.k. Aber mit welchem Recht bekommt er das Kindergeld ausgezahlt? Unterhaltsleistung?

Meiner Eisnchätzung nach ist das eine Sache, die vorerst bei einer Stelle in D zu klären ist. Wenn die Kindergeldkasse auf stur schaltet (Schon Beschwerde beim Leiter eingereicht?), dann vielleicht eine andere Stelle einschalten, die mit Sozialrecht zu tun hat (bei der Wohngemeinde usw.).

Ich fürchte, wenn man in Luxemburg zu klagen anfängt, zäumt man das Pferd am Schwanze auf.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

"§ 74 EStG enthält für das Kindergeld die so genannte Abzweigungsmöglichkeit: Empfänger der Kindergeldzahlung ist dann nicht der kindergeldberechtigte Elternteil, sondern derjenige Dritte, der das Kind tatsächlich unterhält. U.A. ist dafür weiter Voraussetzung, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt."

http://www.steuernetz.de/homepages/ steuerberater_wirtschaftspruefer/pt/PT585.html


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Meffo, vielen Dank für Deine Mühe, aber wie schon gesagt geht es hier nicht darum den Fall abschliessend in einem Forum zu klären....oder irgendwelche Paragrapfen zu zitieren............. die kennen wir alle! Natürlich wurde mit dem Leiter der Kindergeldstelle (wohlgemerkt in Deutschland) gesprochen......Wiedersprüche wurden bereits eingelegt und von der Familienkasse abgelehnt...............

Klage soll in Deutschland stattfinden (vielleicht kam das so noch nicht rüber).

Also meine Frage bezog sich darauf ob irgendjemand einen Anwalt kennt bzw empfehlen kann, oder ob es Grenzgängerpaare hier im Forum gibt, die möglicherweise einen gleichen oder ähnlichen Kampf zu führen haben.

Gruß

Heiner11