logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Subventionen als Grenzgànger bei Kauf einer Immobilie in D?  

Profilbild von
Paddy73
1 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Hallo! Will mir dieser Tage eine Immobilie in D zulegen und arbeite in Lux. Gibt es Möglichkeiten (ausser der EHZ in D), Subventionen vom Staat zu bekommen?

Ich meine mal was gelesen zu haben, dass man Zinsen bis zu einem bestimmten Betrag in L absetzen kann. Weiss jemand mehr?

Danke für Eure Tips!

Paddy


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Hallo Paddy73, nach meiner Kenntnis kann man, wenn man in Deutschland den Wohnsitz hat, mit dem Luxemburger Finanzamt nur über Einkommen und/oder bezüglich Immobilien sprechen, soweit diese aus Luxemburg stammen bzw. dort liegen. Allgemeine Infoss über Subvention in (L), etwa das Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer, gibt es unter www.immonews.lu


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Ganz anders aber bei allgemeinen Kreditzinsen. Die kann auch ein Grenzgänger bei der Lohnsteuer geltend machen.


Anonymous
Anonyme

Offline

21 Jahren  ago  

Das heisst im Klartext: 1. Hypothekenzinsen für Immobilien in D sind in L NICHT absetzbar 2. Konsumzinsen sind IMMER absetzbar (bis ca. 770 EUR / Familienmitglied)

Konsumzinsen können z.B. beim Kauf einer neuen Küche entstehen.... oder eines neuen Badezimmers..... oder neuer Möbel..... oder..... aber natürlich NICHT für Hypothekenanschaffungen.

Es kommt also nur auf die Definition an! Alles klar?


Profilbild von
Ricola
61 Messages

Offline

21 Jahren  ago  

Soweit ich weiß, gelten die Zinsen für die Anschaffung eines Grundstückes jedoch als Konsumzinsen. Im Steuerformluar ist das Grundstück neben Auto und sonstigen Konsumgütern als Beispiel aufgeführt. Außerdem gibt es eine Zinssubvention für Hypothekendarlehen. Mit entsprechendem Antrag (Nachweis bis Januar des folgenden Jahres) können Sonderzahlungen (Tantieme, 13. Gehalt) Steuerbefreit ausgezahlt werden.