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Forum / Allgemeines

Studiumsförderung durch LU?  

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markuso
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin gerade dabei mein Studium anzufangen. Weiß jemand, ob LU da so etwas wie Bafög oder eine Ausbildungsförderung hat, die auch Deutsche beantragen können? (meine Eltern arbeiten in LU) Ich hab schon versucht mich auf den Ministeriumsseiten zu informieren, steig da aber nicht durch. Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Ansonsten wünsche ich allen noch einen schönen Sonntag. Gruß, Markus


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teufel
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20 Jahren  ago  

soweit ich weiss, gibt es eine foerderung fuer luxemburger staatsbuerger, die ein studium beginnen, aber nicht fuer deutsche, auch wenn deine eltern beide in lux. arbeiten. diese foerderung richtet sich komplett nach der staatsangehoerigkeit bzw. nach dem wohnort.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Portal bzw. Stelle für Orientierung über Hochschulausbildung ist

www.cedies.lu


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Bisher war es so, dass sowohl in Luxemburg ansässige (Luxemburger und Ausländer) sowie im Ausland lebende Luxemburger eine Förderung erhalten konnten. Natürlich ist das eine Diskriminierung nach EU Recht, so dass man das Gesetz umändern will im Sinn dass auch Luxemburger die im Ausland leben nichts mehr bekommen sollen (das andere wäre zu teuer...)


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teufel
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20 Jahren  ago  

da luxemburg keine universitaet hat (zumindest noch nicht) und somit alle studenten im ausland leben (bis auf wenige, die grenznah in trier oder luettich studieren), wuerde das dann heissen, dass praktisch kein student mehr eine foerderung erhaelt?


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luxlex
544 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich weiss nicht genau wie das geregelt sein soll... entweder sind die Studenten weiterhin in Luxemburg angemeldet (fahren eh mit lux. Kennzeichen rum) oder der Wohnsitz der Eltern zählt... weiss ich echt nicht...


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teufel
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20 Jahren  ago  

naja, zum glueck sind wir ja ueber das studentenstadium hinaus...


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Noch ein Link ist http://www.acel.lu/ie/

Im "Tageblatt" vom 20.12.2004 ist ein Artikel von Alex Fohl ([email protected]), betitelt "Studienbeihilfen in Luxemburg. Knapp 7.000 Stipendienbezieher in diesem Jahr" Der Artikel nimmt zu der o.g. Frage Stellung, hinterlässt mich jedoch dennoch ratlos. "Derzeit werden Studienbeihilfen über das Gesetz vom 22. Juni 2000 geregelt." In www.legilux.lu habe ich kein Gesetz mit diesem Datum gefunden. "Pro Studienjahr kann der Hochschüler laut Gesetz maximal 16.350 Euro an Studienbeihilfen - Stipendium und Darlehen zusammengenommen - beziehen." Sehr schön. "Bezugsberechtigt sind sowohl Luxemburger als auch EU-Bürger und Studenten aus Drittstaaten, sofern sie über das Flüchtlingsstatut verfügen oder mindestens seit fünf Jahren in Luxemburg leben. Ende November hat Hochschulminister Francois Biltgen ein Gesetzesprojekt über die Studienbeihilfen eingereicht, welches das 2000er Gesetz in einem Punkt abändern soll. Künftig müssen Luxemburger Studenten bzw. deren Eltern, sofern das Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, um in den Genuss einer Studienbeihilfe zu kommen. Durch diese Regelung sollen ausländische Studenten ihren Luxemburger Studienkollegen gleichgestellt werden. Auf die Wahl des Studienstandorts wird die neue Regelung keinen Einfluss haben. Denn im Gegensatz zu Frankreich können Luxemburger Studenten im Ausland studieren und trotzdem staatliche Studienbeihilfen beanspruchen."

Worin besteht nun aber die "Gleichstellung" von Luxemburger und ausländischen Studenten? Toute malade - Nix kapisco!

Auf http://www.cedies.public.lu/FINANCEMENT/E-AideFi/certificats_a_joindre/index.html steht Folgendes, was vielleicht hilfreich ist, den gegenwärtigen Stand zu umreißen: Pièces à joindre impérativement pour l'obtention d'une aide financière Pour les étudiants faisant une première demande (+ les pièces énumérées soit au point 1) ou 2)

* Une copie du diplôme de fin d’études secondaires ; (sauf pour les étudiants de 3e cycle) * Pour les étudiants de nationalité luxembourgeoise : un certificat d’inscription aux listes électorales ou un certificat de nationalité, ou une copie certifiée conforme de leur carte d’identité ; * Pour les étudiants de nationalité étrangère : une copie de la carte de séjour, respectivement du Titre de Légitimation.

Daraus entnehme ich, dass, wer nicht Luxemburger Nationalität, seine "Carte de séjour" d.h. Aufenthaltsberechtigung für Luxemburg o.ä. nachweisen muss.


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Hallo...

als Betreiber von Legilux kann ich vielleicht helfen 😉

Wie wär es hiermit ?

http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2000/0492806/index.html


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Und für die die den Link auf das "règlement d'exécution" nicht gefunden haben hier der direkte Weg... http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2000/1090911/index.html