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Forum / Allgemeines

Studienbeihilfe auch für Grenzgänger?  

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Kostja
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12 Jahren  ago  

Hallo, mein Sohn fängt im Herbst an in Luxemburg zu studieren, ich arbeite dort seit über 18 Jahren als Grenzgänger. Vom OGBL habe ich die Auskunft bekommen, dass auch mein Sohn die Studienbeihilfe bekommt, wenn er nach Luxemburg zieht . Bei CEDIES wurde mir gesagt, dass dies nicht stimmt und die Voraussetzung erst gegeben ist, wenn ich (oder meine Familie) dort schon mindestens 5 Jahre wohnen würden. Ich bin dankbar für alles Informationen, Erfahrungsberichte und Stellungsnahmen zu diesem Thema. Kostja:bigsmile:


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Anonyme

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12 Jahren  ago  

Der Fall ist in der Schwebe vor dem EuGH. Empfehle einen Antrag zu stellen, dieser wird dann abgelehnt. Anschliessend Widerspruch einlegen. Das Ganze wegen der Antragsfristen. Bin mir zu 99 % sicher, dass die bestehende Regelung vom EuGH ZU RECHT gekippt wird. Die Luxis haben schon eine seltsame Argumentationskette gebildet um den GG die Studibeihilfe zu verwehren... ich mache besser keinen weiteren Kommmentar


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12 Jahren  ago  

die mindestens 5 jahre ist wann man kein EU burger ist ...

http://www.cedies.public.lu/fr/aides-financieres/pret-bourses/index.html[/url]


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Bluepath
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12 Jahren  ago  

@pad (aber das weißt du bestimmt auch...)

Letzter Stand ist: Am 6.4.2012 hat die Europ. Kommission "une lettre de mise en demeure aux autorités luxembourgeoises, ouvrant ainsi une procédure d’infraction contre cet état membre » aber bis jetzt bewegt sich wenig....

Interessant ist, dass das EuGH am 5. Mai 2011 sich gegen Deutschland in einem ähnlichen Fall ausgesprochen hat. D wollte bestimmte Sozialeistungen an Behinderte (Entschädigung für zusätzliche Kosten aufgrund ihrer Behinderung), an den Wohnort (in D!) binden. Abgelehnt - gegen das EU-Recht. D musste das Gesetzt ändern.

Abwarten und Tee trinken oder wie der alte Indianer sagt " Ich sitze lieber am Ufer des Flusses und warte, bis die Leichen meiner Feinde still an mir vorüber ziehen." *Böses Mädchen* ;-D


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Kostja
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12 Jahren  ago  

Dann war die Info, die ich vom OGBL bekam, wohl definitiv falsch (Beratung im DGB-Haus in Trier). Dort wurde mir nämlich gesagt, dass mein Sohn, sofern er nach Lux zieht, die Studienbeihilfe bekäme (unabhängig von der noch ausstehenden Entscheidung des EuGH). Zum Glück ist er nicht nach Lux gezogen, wo die Mieten, auch im Studentenwohnheim, doch wesentlich höher sind. Danke für die bisherigen Kommentare. Kostja.