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Forum / Allgemeines

Steuerzahler (Luxemburger/Grenzgänger)  

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Lucky
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21 Jahren  ago  

Wer zahlt mehr steuern ?!?

Ein Luxemburger oder ein Grenzgänger - und wieviel ?!?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Hi Lucky, wie habe ich das zu verstehen?! Mir scheint es, die ist eine simple Frage zu einer komplexen Angelegenheit. Aber grundsätzlich ist das Steuerrecht -auch in Luxemburg - für alle gleich, ob anässige oder nicht ansässig (den Ausdruck "GRenzgänger" gibt es im luxemburgischen Steuerrecht gar nicht!). Wer nicht in Luxemburg wohnt, ist nur beschränkt steuerpflichtig, das heißt im Hinblick auf das Einkommen, das er in Luxemburg verdient hat. Es gibt natürlich ein paar Sonderregelungen, die mit dem Wohnsitz zu tun haben, insbesondere wenn jemand ein eigenes Haus bewohnt. Demzufolge gibt es für einen ansässigen und einen nicht ansässigen Steuerzahler unterschiedliche Möglichkeiten, Werbungskosten (in Luxemburg!) geltend zu machen. Es gibt jedoch für einen nicht ansässigen die Möglichkeit, wenn er überwiegend sein Einkommen aus Luxemburg bezieht, sich dem ansässigen Steuerzahler gleichstellen zu lassen. Soviel zum Grundsätzlichen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich damit Dein Thema überhaupt getroffen habe!


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Lucky
15 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

es geht darum das ein Bekannter von mir, Luxemburger, Hauptwohnsitz und gemeldet in Luxemburg, in Deutschland aber studiert hat und dort auch wohnt und gemeldet ist. Somit in Luxemburg und Deutschland gemeldet. Jetzt fängt er in Luxemburg an zu arbeiten und fragt sich jetzt, wie er sich denn nun beim Arbeitgeber anmeldet, mit Wohnsitz in Luxemburg oder mit Wohnsitz in Deutschland. Welche Lösung ist die bessere ?!? - Danke !


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

Es ist mir zwar nicht ganz klar, wie man gleichzeitig in zqwei verschiedenen Orten (und dazu noch im Ausland) gemeldet sein kann... Aber soweit ich verstanden habe, ist das Gehaltseinkommen in Luxemburg. Also wird dort auch vorneweg die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten - egal, welchen Wohnsitz er angibt. Wenn kein Einkommen aus Deutshcland mehr vorliegt (auch etwa kein selbst oder fremd genutztes Wohneigentum! -, dann hat früher oder später sowieso nur der luxmeburgsiche Fiskus vollen Zugriff - das heißt Einkommensteuererklärung etc. Wenn also keine andere Einkommensarten mehr vorliegen, enstcheidet sowieso das Land, wo man beschäftigt ist. In Anbetracht der niedrigeren Lohnsteuer in Luxemburg nur ein Vorteil!


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Ricola
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21 Jahren  ago  

Hallo Lucky, meine Frau hat ebenfalls einen Wohnsitz in Luxemburg und einen in Deutschland. Für die Luxemburger zählt dann nur der Luxemburger Wohnsitz. Vorteil: Möglichkeit, Kinder in Luxemburg zu Kindergarten und Schule zu bringen. Sonderzahlung bei Geburt eines Kindes (weiß nicht, ob man die als Grenzgänger auch bekommt (sind so ca. 2T€)) und natürlich im Falle der Arbeitslosigkeit nicht die Nachteile eines Grenzgängers. Nachteil: KEIN Formular E106 (??), also NUR in Luxemburg Krankenversichert = Alle Rechnungen einreichen, auf Erstattung warten und keine Zuschüsse beim Zahnersatz. In Deutschland (bei Aufenthalt dort) nur Arztbesuche im Notfall möglich, sonst könnte es Probleme mit der Kostenerstattung geben, oder mit Lux. Krankenkasse vorher abklären usw.