Hallo,
habe mal ne Frage. Meine Frau arbeitet in Luxemburg. Ich arbeite in Deutschland. Habe gehört, daß wenn beide in Luxemburg arbeiten es sehr HÄFTIG mit den Steuern abgeht.....Hat einer Erfahrung / bzw. Ahnung.
Danke im voraus...
Gruß
Harry
Ne...kann ich leider nicht zustimmen. Wenn beide in Luxemburg z.B.: in einer Bank arbeiten....dann gibt es ZWEI verschiedene Steuerklassen ! Bei einem ist dann so eine Art Spitzensteuersatz fällig.....die sehr häftig ausfallen. Ist denn keiner hier, der verheiratet ist und beide in Lux. arbeiten ?
Das heisst übrigens heftig .....
Die Steuern in Lux sind letztlich immer noch niedriger als in D, das sollte man nicht vergessen dabei. Bei dem lux. Steuersystem für Verheiratete ist es aber leider so, dass die monatichen Vorauszahlungen (Lohnsteuer) nicht hoch genug sind (keine Ahnung, warum das so ist), so dass man bei der Einkommensteuererklärung noch einiges nachzahlen muss. Da können schon mal leicht 2.000-3.000 EUR zusammenkommen. Darum sollte man versuchen, möglichst viel bei der Einkommensteuererklärung abzusetzen, z. B. Bausparbeiträge, Versicherungen, Konsumkredite, ...
Hallo,
meines Wissens ist man dazu verpflichtet, wenn beide Ehepartner in Luxemburg beschäftigt sind, was bei Dir ja der Fall ist. Ob es denn tatsächlich zu hohen Steuernachzahlungen kommt, hängt von dem Betrag ab, den man von der Steuer absetzen kann und sollte. Als Beispiel möchte ich hier nur mal ca. 700,- Euro Beiträge pro Person im Haushalt auf Bausparverträge, den gleichen Betrag auf Versicherungen ansprechen. Ich kenne beispielweise jemanden, der nach seiner ersten Steuererklärung auch Steuern nachzahlen musste und nun, nachdem er sich ein wenig mit der Materie auseinandergesetzt hat, schöne Rückzahlungen bekommt. Das alles hängt natürlich auch davon ab, ob man 50.000,- EUR p.a. oder 150.000,- EUR verdient. Ansonsten kann ich Dir nur die Such-Funktion wärmstens empfehlen, da das Thema Steuererklärung schon häufig besprochen wurde.
Lundy
Hallo,
Verheiratete sind in Lux. beide in der Steuerklasse II. Der "Mehrverdiener" hat die Steuerklasse II, der "Wenigerverdiener" die Steuerklasse IIb. Hier rechnet die Steuerbehörde auf Basis beider Jahreseinkommen einen Steuersatz und einen Steuerfreibetrag für die "zweite Steuerkarte" aus. Der ist so bemessen, das am Jahresende keine Forderung oder Verbindlichkeit mehr besteht.
Die Steuerbehörde geht natürlich immer davon aus, das die Einkommensverhältnisse des Vorjahres aus im akt. Jahr noch bestehen. Besonders, wenn der Ehepartner mit der Steuerklasse II (Besserverdiener) sein Einkommen erhöht (Überstunden, Prämien, Gehaltserhöhung), wird es natürlich zu einer Nachzahlung kommen. Genau so, wenn beide Steuerklasse II haben und sich der jenige mit dem geringerem Gehalt nicht der Pauschalversteuerung unterwirft (Falls dies überhaupt möglich ist).
Ich glaube, wer 90 % seiner Einkünfte in Lux. erziehlt, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Zu diesem Thema gibt es aber auch hervorragende Ratgeber z.B. von der ALEBA.
Soweit ich weiß, wenn der Wohnsitz in D ist, sind auch Ehegatten nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Jedoch wie schon oben erläutert, kann bei mehr als 90% der Gesamteinkünfte in Lux, eine ordentliche Steuererklärung abgegeben werden, d.h. daß Werbungskosten und Sonderausgaben (z.B. Schuldzinsen) mit angegeben werden kann und somit auch Nachzahlungen rauskommen können. Grüße SteuerPerle
Meine persönlicher Erfahrung ist, dass man eine machen muss, wenn beide in L arbeiten. Bekannte, die beide in L tätig waren, haben dies nicht getan. Das ging 3 Jahre auch gut und dann kam die Aufforderung zur Steuernachzahlung. Dann ging es an die Ersparnisse! Vielleicht war das aber nur Pech.
Ohne Einkommenssteuererklärung würden wir auch viel besser fahren, da ich immer nachzahlen oder im voraus zahlen muss (die kriegen dass nicht auf die Reihe einen "vernünftigen" Betrag direkt vom Gehalt einzubehalten). Sag mir bescheid, falls man wirklich keine machen muss!
Am vorteilhaftesten ist, wenn einer in D arbeitet. Das Gehalt des Ehegatten aus D zählt nicht zum zu versteuernden EInkommen in L, aber wer kann sich das schon aussuchen...
Gruss
Die Lux. sind eigentlich sehr großzügig. Das wissen wir alle. Das Steuerrecht ist nicht so ausgefeilt wie in Deutschland. (Z.B. kann man Steuerberatungskosten gar nicht absetzen. )
Aber auch die Steuerklassenwahl von Ehegatten - auch Deutschen - die beide in lux arbeiten funktioniert eben nicht so gut wie in Deutschland. Es kommt immer zu Nachzahlungen.
Wartet mal ab, das werden die Lux noch "Nachbessern", denn die Regierung klagt schon darüber, dass man nicht mehr so großzügig sein kann, wie in der Vergangenheit. Die Grenzgänger habe es derzeit noch so gut, wie die heutigen Rentner.
Euer Steuerlux.de