hallo, also im letzten jahr arbeitete ich in luxemburg!!dabei habe ich zu viel steuern bezahlt, die ich zurückfordern möchte!!nun habe ich gehört, dass es dafür ein bestimmtes formular gibt!!woher bekomme ich es und bis wann muss das geschehen sein?? danke schon mal für eure hilfe!!! lg danny
Hallo Beda, hier sind die Links, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1254
Ich vermute, dass Du damit bedient bist:
163 - Antrag auf Lohnsteuer - Jahresausgleich
Das Forum steht weiterhin zu Fragen zur Verfügung.
Ganz unten auf der Seite ist der Link...
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/index.html
oder direkt hier das Dokument in Deutsch:
http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2006/163_2006_DE.pdf
Hallo, seit letztem Jahr arbeitet mein Mann ebenfalls in Luxemburg, so dass die Steuererklärung in Deutschland wegfällt. Weiss jemand definitiv, ob ich in Luxemburg eine Erklärung machen muss? Schreibt mich in diesem Fall das Finanzamt an, oder mus sich mich selbst melden? Habe schon 10 Leute gefragt und 10 verschiedene Meinungen gehört. Danke für Hilfe.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Steuerjahres bzw. nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen und übergeben.
Man muss auch noch angeben und belegen, ob und welche Beschäftigungsverhältnisse im restlichen Steuerjahr vorgelegen haben.