Seit November 2003 versuche ich, die in Luxembourg gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen, da ich für die letzten 5 Jahre laut deutschem Finanzamt in Deutschland steuerpflichtig war und über 30.000 € Steuern in Deutschland nachzahlen muss. Im November 2003 sandte ich die Unterlagen ans Luxembourgische Finanzamt mit der Bitte um Erstattung der in Lux. zu Unrecht gezahlter Steuern. Im April 2004 durfte ich nach erfolgter Nachfrage diese Unterlagen erneut ans Finanzamt Luxembourg senden. Kürzlich habe ich erneut beim Sachbearbeiter schriftlich nachgefragt,aber es erfolgt keine Resonanz. Meine Frage ist: Was kann ich tun, um diesem Sachbearbeiter eine Antwort zu entlocken?
20 Jahren ago
Hier sind einige Modalitäten eines Widerspruchs (Rekurs) aufgezeigt: http://www.impotsdirects.public.lu/functions/faq/index.html#recours
Es ist auch zu raten, sich mal über Fristen, auch für die Antwort des Steueramtes, schlöau zu machen. Wenn die Antwortfrist versäumt wird, heißt das soviel wie Ablehnung. Und gegen die offizielle Ablehnung kann man dann vor dem Verwaltungsgericht klagen.