In 2008 werden sich einige Dinge bei der Besteuerung der Angestellten und Arbeiter ändern, u.a. Kinderbonus anstelle Steuervergünstigung, Anhebung der Steuertranchen um 6 % etc. Punkte wurden im Forum ja bereits angesprochen.
Ein anderer, neuer Aspekt ist, dass nun alle Grenzgänger, die steuerlich als Inländer behandelt werden möchten (Einkommen aus Lux. zu Gesamteinkommen >= 90 %) nun ihr gesamtes Welteinkommen in der lux. Steuererklärung angeben müssen ("The Lakebrink case"). Verluste aus Vermietungen reduzieren dann die Steuerschuld.
Bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass z.B. Zinserträge, Mieteinnahmen nun sowohl in D als auch in L in der Steuererklärung angegeben werden müssen und somit nun für L auch der Progressionsvorbehalt gilt, d.h. der Steuersatz wird durch die Zinserträge entsprechend erhöht?