Im Jahr 2003 habe ich bis 20.9. in Deutschland gearbeitet. Von 1.10.2003 ab war ich in Luxembourg und habe hier auch einen Zweitwohnsitz. (Der Rest der Familie lebt noch in Deutschland.) Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das deutsche Finanzamt meine Luxemburger Einkuenfte wissen moechte, damit sie den Progressionsvorbehalt anwenden koennen. Nun habe ich heute von dem Luxembourger Finanzamt gehoert, dass auch sie mein deutsches Gehalt wollen, damit sie es auch entsprechend anrechnen koennen.
DIes erscheint mir doch eigenartig. Gibt es hierzu irgendwo verlaessliche Informationen?
Vielen Dank Martin