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Forum / Allgemeines

Steuerpflichtig in Luxemburg?  

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rhinelander
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21 Jahren  ago  

Hallo!

Wir beziehen 2 Einkommen in Luxemburg und wurden nun aufgefordert, eine Steuererklärung in Luxemburg abzugeben. Unser Wohnsitz ist in Deutschland.

Frage: müssen wir das denn oder können wir auch darauf verzichten?


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Im luxbg. Steuerbuch „L.I.R. – Dispositions préliminaires“, Art. 2 (3) heißt es: „Les contribuables non résidents sont soumis à l’impôt sur le revenu uniquement en raison de leurs revenus indigènes au sens de l’arcticle 156 ci-aprés“. Das heißt, dass grundsätzlich in Luxemburg nicht Ansässige in Luxemburg nur insoweit steuerpflichtig sind im Hinblick auf das Einkommen, das sie in Luxemburg erzielen. Nun sind in Luxemburg alle Haushalte, die zwei Lohneinkommen oder mehr beziehen, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Artikel 157, 157 bis und 157ter beziehen sich insbesondere auf die Einkommensteuer für nicht Ansässige. Sie sind allerdings ziemlich verwickelt, weil es im Einzelnen hier darauf ankommt, welchen Anteil das in Luxemburg erzielte Einkommen am Gesamteinkommen des Haushaltes hat und ob man beantragt, insgesamt nach Luxemburger Steuerrecht versteuert zu werden. Sodann sind das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und die Ansprüche des deutschen Fiskus vorher abzuklären. Wenn der Haushalt neben diesen beiden Gehaltseinkommen noch andere steuerlich relevante Einkommen(sarten) aus Deutschland bezieht, wird man wohl ohne einen vernünftigen Steuerberater nicht mehr seines Lebens glücklich werden. Ansonsten kann man einfach für die Besteuerung in Luxemburg optieren (wenn etwa über 90% des Einkommens dort erzielt werden). In letzterem Falle würde ich empfehlen, dem deutschen Finanzamt entsprechend schriftliche Mitteilung zu machen.


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rhinelander
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21 Jahren  ago  

Es geht aber darum, dass ich in Luxemburg keine Steuererklärung machen möchte, obwohl wir hier 2 Einkommen haben. Oder muß ich auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung in Luxemburg abgeben?

Deutschland ist kein Problem, da mache ich die Steuererklärung und bekomme vom Finanzamt eine NV-Bescheinigung; zahlen müssen wir da nix.

Blöd ist eben, dass man als Verheiratete so viel nachzahlen muß in Luxemburg.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Hi rhinelander, aus Deiner Strategie werde ich nicht ganz schlau. es sei denn, sie besteht darin, überhaupt keine Steuern zu zahlen! Aber Spaß beiseite, wenn das Einkommen in Luxemburg erzielt wird, hat Luxemburg ganz klar das Recht, (an der Quelel saß der Knabe) daselbst die Steuern zu erheben, gegebenenfalls per Steuererklärung. In der Regel sollte das auch alles in allem gerechnet billiger kommen für den Steuerzahler als in Deutschland. Wichtig ist dabei darauf zu achten, dass man nicht aus Versehen oder Behördenuneinigkeit für daselbe Einkommen doppelt Steuern zahlt. Ob man geschuldete Steuern früher oder später zahlen muss, erscheint mir zweitrangig unter dem gesichtspunkt, was man insgesamt zahlen muss. Oder habe ich da etwas Wesentliches übersehen?! Ich lasse mich gerne korrigieren!


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rhinelander
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21 Jahren  ago  

Nee, stimmt schon. Wie gesagt ist es blöd, dass man bei Zusammenveranlagung in Luxemburg noch ziemlich viel nachzahlen muss. Deshalb würde ich am liebsten keine Steuererklärung in Luxemburg machen. Der luxemburger Staat hat ja eh die bereits vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer erhalten. Wenn man bei der Abgabe der Steuererklärung keine Erstattung erwartet, dann will man natürlich am liebsten darauf verzichten, ist doch klar. Aber ich werde wohl nicht daran vorbeikommen schätze ich.


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Meffo
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21 Jahren  ago  

D'accord, wenn in Deustchland überhaupt keine Steuern anfallen, und der Steuereinbehalt in LUX von den jeweils niedrigeren Einzelgehältern ausgehen. Dann fällt für jedes Gehalt eine niedrigere Steuerrate an. Wenn man beide zusammen zählt, kommt man in eine höhere Proportion. Das ist dann eine Frage der Progressionstabelle sowie natürlich der Steuerklasse bei Zusammenveranlagung. Daraus ergibt sich dann, wieviel das ausmacht. Keine Ahnung, wieviel das im Einzelfall ausmachen kann. Aber ich würde einfach vermuten, weniger als in Deutschland. Nur grundsätzlich kommt man um die Vorschrift in Luxemburg nicht herum. Ich sehe nur die Möglichkeit, möglichst alles an Werbungskosten und Sonderausgaben auszuschöpfen, was nur geht.


Anonymous
Anonyme

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21 Jahren  ago  

Wo finde ich denn was über Werbungskosten und Sonderausgaben für die Steuererklärung in Luxemburg? Wahrscheinlich ist es besser, sich jetzt schon zu informieren und nicht erst eine Woche vor Abgabe der Erklärung.

Mein Mann und ich arbeiten seit diesem Jahr beide in Luxemburg. Müssen wir in Deutschland dann immer noch eine Steuererklärung machen? Wir haben außer den Gehältern in Luxemburg keine weiteren Einkünfte.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Hi Ninny, die Werbungskosten und Sonderausgaben sind ähnlich wie in Deutschland geregelt, mit ein paar wenigen Ausnahmen, wo es etwas abweichend gehandhabt wird, etwa die fahrtkostwen zum Arbeitsplatz, wo es eine bestimmte Pauschalregelung gibt. Eine erste Übersicht zu Werbungskosten findest Du unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94 Wer nur in bzw. aus Luxemburg sein Einkommen bezieht, ist dann nur noch dort steuerpflichtig bzw. zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dem deutschen Finanzamt gegenüber muss dann nur noch für die Übergangszeit erklärt werden bzw. dass man ab einem bestimmten Zeitpunkt das Einkommen in Luxmeburg versteuert wird (sog. "Doppelbesteuerungsabkommen").


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rhinelander
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21 Jahren  ago  

Hallo!

Meine Frau und ich arbeiten auch beide in Luxemburg. Wir werden jährlich vom deutschen Finanzamt aufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da wir aber nur Einkommen in Luxemburg haben, geben wir das dann zwar in Deutschland an, bezahlen aber keine Steuern in Deutschland sondern bekommen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung.

Vom luxemburger Finanzamt wurden wir ebenfalls aufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Da muss man auf jeden Fall machen, wenn man 2 Gehälter in Luxemburg hat. Wir haben's aber trotzdem nicht gemacht und vor ein paar Wochen kam dann die Steuerschätzung. Jetzt werden wir dagegen Widerspruch einlegen und eine Steuererklärung machen, da wir auf jeden Fall mehr Sonderausgaben geltend machen können, als das Finanzamt geschätzt hat (Bausparbeiträge, Versicherungsprämien, Zinsen aus Konsumdarlehen, ...). Trotzdem muss man in Luxemburg noch eine Menge nachzahlen als Verheiratete, da dummerweise viel zu wenig monatlich einbehalten wird als Lohnsteuer. Das können dann schon mal 2.000 - 3.000 EUR im Jahr sein!

Von der Gewerkschaft ALEBA gibt es eine gute Steuerbroschüre, in der die Abzugsmöglichkeiten etc. gut beschrieben sind.

Gruß, Armin


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rhinelander
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21 Jahren  ago  

Genau - das werden wir jetzt auch machen.