Hallo,
ich möchte demnächst heiraten, da stellt sich natürlich die Frage nach den Änderungen in den Steuerverhältnissen. Zustand: Wohnsitz in D, Er arbeitet in L, Sie in D, Einkommensverhältnis Er/Sie ca. 2:1 (brutto). Die Verfahrensweise in D ist mir relativ klar (Progressionsvorbehalt oder getrennte Veranlagung). In L wird Er die Steuerklasse 2 bekommen, da stellt sie die Frage, in welcher Form und Höhe Ihr deutsches Einkommen bei der lux. Einkommensteuer angerechnet wird. Gibt es ev. ein ähnliches Verfahren wie in D (Progressionsvorbehalt)?