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Forum / Allgemeines

Steuerpflicht bei zusätzlichem Einkommen aus Deutschland  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo!

Ich bin seit Herbst in Luxemburg beschäftigt und Grenzgänger. Weiß jemand, ob ich Nachteile als nicht ansässiger Steuerpflichtiger habe, wenn ich nächstes Jahr noch eine Zahlung meines ehemaligen Arbeitgebers erhalte? Der Betrag übersteigt 10% meines voraussichtlichen Jahreseinkommens. Wird die in Deutschland abgeführte Steuer in Luxemburg angerechnet? Oder muss ich mein Luxemburger Einkommen noch mal in Deutschland angeben / zusätzlich versteuern?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das Beschäftigungsland (hier L) interessieren nur die beruflichen Einkünfte, die dort erzielt werden.

Die Nachzahlung in D ist dort zu versteuern, und unterliegt in D, als dem Wohnland, dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, das deutsche Finanzamt wendet zur Versteuerung nicht den Steuersatz an, wie er für den nachgezahlten Betrag in der Tabelle steht, sondern den Steuersatz für [den Nachzahlungsbetrag + das Luxemburger Einkommen].

Unter "Einkommen" ist hierbei nicht das Brutto zu verstehen, sondern "das zu versteuernde Einkommen". Es sind also ggf. Werbungskosten, Sonderausgaben, ... zu berücksichtigen.


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Die Nachzahlung in D ist in D voll zu versteuern, hinzu kommt dann der Progressionsvorbehalt des luxemburger Einkommens, d.h. der Steuersatz auf die Nachzahlung in D erhöht sich.


Anonymous
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19 Jahren  ago  

1000 Dank Euch beiden!!