Hallo!
Ich bin seit Herbst in Luxemburg beschäftigt und Grenzgänger. Weiß jemand, ob ich Nachteile als nicht ansässiger Steuerpflichtiger habe, wenn ich nächstes Jahr noch eine Zahlung meines ehemaligen Arbeitgebers erhalte? Der Betrag übersteigt 10% meines voraussichtlichen Jahreseinkommens. Wird die in Deutschland abgeführte Steuer in Luxemburg angerechnet? Oder muss ich mein Luxemburger Einkommen noch mal in Deutschland angeben / zusätzlich versteuern?